Sehr geehrte Frau Bader,
ich befinde mich derzeit in Elternzeit (bis 03/2015) und werde ab 04.03.2013 wieder mit einer halben Stelle tätig sein.
Eine erneute Schwangerschaft würde für uns ab ca. Ende des Jahres in Frage kommen. Habe ich bei einem erneuten Beschäftigungsverbot ein Anrecht auf Lohnfortzahlung auf Basis der 20-Std.-Stelle, obwohl ich bis dahin womöglich noch nicht einmal 12 Monate tätig war?
Würde sich das Elterngeld dann trotzdem aus der 20-Std.-Tätigkeit ergeben oder würde dann noch meine Vollzeitstelle von vor der ersten Schwangerschaft Einfluss nehmen?
Ich hoffe, Sie können mir weiter helfen und freue mich schon auf Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen,
Missi81
von
Missi81
am 03.02.2013, 20:47
Antwort auf:
Wie gestaltet sich die Lohnfortzahlung in Elternzeit bei erneutem Bv?
Hallo,
Sie bekommen dann den Lohn, den Sie ohne BV bekämen.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.02.2013
Antwort auf:
Wie gestaltet sich die Lohnfortzahlung in Elternzeit bei erneutem Bv?
Das was Du verdienen würdest.
Also die 20 Stunden.
Der Hauptvertrag ruht ja bis 2015
von
Sternenschnuppe
am 03.02.2013, 22:52
Antwort auf:
Wie gestaltet sich die Lohnfortzahlung in Elternzeit bei erneutem Bv?
Das heißt, auch das Elterngeld würde auf Basis der 20 Std. berechnet, auch, wenn ich noch keine vollen 12 Monate auf 20-Std.Basis gearbeitet habe (derzeit arbeite ich nämlich lediglich 5 Wochenstd.)?
Danke für Ihre Hilfe!!!
von
Missi81
am 07.02.2013, 21:05