mein erziehungsurlaub endet am 10.7.2004. eigentlich dachte ich immer es sei kein problem in meinen job zurückzugehen da mein chef bisher auch nie etwas gegenteiliges geäußert hatte. während meiner abwesenheit wurde mein büroplatz durch eine azubi ersetzt welche jetzt zum 31.1. gehen "darf". ansonst ist noch eine weitere festangestellte bürokraft vorhanden. tja nun kommt doch alles anders. erst meinte er, er müsste auf vollzeit bestehen, was in meiner persönlichen situation absolut unmöglich ist, und was er auch von anfang an wusste. ich bin alleinerziehend und die betreuungszeit im kiga von 8-16 uhr lässt sich einfach nicht mit der vollarbeitszeit von 7-16 uhr vereinbaren. nun rückte er mit der sprache raus und eröffnete mir dass er sich generell verkleinern will, also meinen platz sparen will.generell habe ich durchaus verständnis dafür weil ich auch weis dass für zwei vollzeitkräfte einfach nicht genügend zu tun ist, aber eine vollzeit und eine teilzeit (also ich) wäre die perfekte lösung gewesen. dass dies für mich persönlich eine katastrophe ist können sie sich sicher vorstellen. hier mangelt es zwar nicht an arbeitsplätzen aber wer stellt schon eine alleinerziehende frau ein die im falle von erkrankung des kindes niemanden hat der das kind betreuen kann (familie lebt in anderem bundesland). er kam mir von wegen aufhebungsvertrag aber darauf lasse ich mich keinesfalls ein, weil ich nicht möchte dass mir dadurch finanzielle nachteile entstehen. angestellt in dieser firma bin ich seit september 2002. soweit mir momentan bekannt ist sind knapp unter 15 angestellte. es könnten auch 15 bzw. über 15 sein da einige azubis ausgelernt haben. aber was auch immer. fakt ist er will mich loshaben und unter dieser voraussetzung möchte ich mir ehrlich gesagt es auch nicht selber zumuten weiter in dieser firma zu arbeiten, auch wenn es mich sehr traurig macht. wie läuft es denn jetzt rechtlich? ich kann ja nun zum 10.7. nicht vollzeit einsteigen und die kündigungsfrist vollzeit abarbeiten. muss er mir da schon vorher kündigen? zu welchem termin? laut meinem arbeitsvertrag ist die kündigungsfrist 2wochen entweder zum 15. oder zum ende des monats. was hat es für auswirkungen für mich generell? momentan beziehe ich alg2 da ich ja alleinerziehend ohne erwerbseinkommen bin. bleibe ich dann im alg2 oder habe ich anspruch auf alg1? wenn ja wird es nach der vollzeit vorher berechnet oder dann nur noch nach teilzeitverfügbarkeit? das wäre ja dann weniger als das alg2 was ich momentan für mich und meine tochter bekomme. wird das dann durch alg2 aufgestockt? mein chef gab mir die nummer unseres hausanwalts wenn ich fragen hätte, aber ehrlich gesagt widerstrebt es mir da anzurufen, zumal der ja sowieso nur die interessen der firma vertritt und sicher auch nur den auftrag hat mich schnell und ohne probleme loszukriegen. kindergartenbetreuung wäre übrigens normalerweise erst ab 15.8. gegeben. man wollte da ursprünglich eine ausnahme machen und mit eingewöhnung bereits ab 1.6. anfangen damit ich pünktlich zurück in meinen job kann aber das ist ja nun eigentlich hinfällig. es wäre eben wichtig für mich zu wissen wie es sich nun alles verhält, damit ich dann meine tochter doch erst ab august in den kiga eingewöhnen lasse und somit einer anderen mutter die ihren job sicher hat für juni den vortritt lassen kann.
Mitglied inaktiv - 26.01.2007, 00:39