hallo
ich schreibe für meine Tochter.
Sie hat einen 30 Std./ wöchentl. Job mit bez. Mehrstunden. Arbeitet im Monat 120 Std. die aufgeteilt sind, aber nicht immer 30 die Woche.
Nun ist sie in der 26 SSW schwanger, lebt mit ihrem Freund in einer Wohnung. Dieser Freund verdient derzeit nur 400 Euro im Minijob. Bisher hat sie ihn mehr oder weniger unterstützt.
Wie geht es jetzt weiter, wenn meine Tochter in Erziehungsurlaub geht?
welche Gelder kann sie beantragen?
kann sie eigentlich jetzt einen Zuschuss für Schwangerschaft und Erstausstattung bekommen? ( Bett, KiWa. ect.? )
ich kann sie leider auch nicht unterstützen oder für das Baby was kaufen
sie macht sich jetzt schon so grosse Sorgen das sich schon SS Probleme eingestellt haben.
danke für die Antworten, eine besorgte
werdende Omi
Mitglied inaktiv - 16.04.2005, 10:08
Antwort auf:
wie geht es weiter?
Hallo,
schauen Sie soch erst einmal auf dem Forum FAMILIENVORSORGE.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.04.2005
Antwort auf:
wie geht es weiter?
Eine Frage: wäre es nicht sinnvoller, wenn sie nach der Mutterschutzfrist sofort wie gehabt weiterarbeitet und der KindesVATER Elternzeit nimmt? Nicht böse gemeint, nur mal so als Vorschlag!
LG Murmeline
Mitglied inaktiv - 16.04.2005, 11:11
Antwort auf:
wie geht es weiter?
hallo Murmeline
sie verdient im Monat ca 750 Euro, er 400 Euro, Miete ect. sind an die 600 Euro. Wenn er jetzt zuhause bleibt, kann sie das doch bei ihrem Gehalt alles garnicht finanzieren. Sie hat ja überlegt stundenweise zu gehen, aber es wird ja alles angerechnet und da bleibt sie lieber bei ihrem Kind.
es ist schon zum verzweifeln, er kriegt ja auch keinen andern Job, bemüht sich intensiv.
gruss Heidi
Mitglied inaktiv - 16.04.2005, 11:46
Antwort auf:
wie geht es weiter?
Sie kann über die Karitas, das Gesundheitsamt oder die Diakonie Erstaustattungsbeihilfe beantragen, in manchen Bundesländern allerdings nur bis zur 20. SSW, also mal nachfragen. Wenn sie dann im EU ist kann sie oder auch ihr LG ergänzzendes Hartz4 beantragen. Das Erziehungsgeld wird hierbei nicht als EInkommen angerechnet.
LG
Mitglied inaktiv - 16.04.2005, 23:01
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wie geht es weiter?
hallo
öhm, was heisst LG und hartz 4?, sorry, aber bin etwas blöd für all das.
LG > liebe Grüsse Heidi
Mitglied inaktiv - 17.04.2005, 02:16
Antwort auf:
wie geht es weiter?
LG= Lebensgefährte
Hartz 4 = Arbeitslosengeld 2
Mitglied inaktiv - 17.04.2005, 14:09