Wie geht es weiter nach 3. befristeten Verträgen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie geht es weiter nach 3. befristeten Verträgen?

Guten Tag Frau Bade! Bevor ich schwanger wurde, arbeitete ich als unbefristete Festansgestellte bei einer großen Firmenkette. Nun bin ich im Erziehungsurlaub bis Ende diesen Jahres. Und während dessen arbeite ich bei einer anderen Firma auf 400 Euro Basis. Ich habe bereits meinen dritten befristeten Halbjahresvertrag bekommen, der in zwei Wochen endet. Jetzt zur Frage: Kann man mir jetzt nur noch einen festen 400 Euro Vertrag anbieten? Weil ich meinen unbefristet Arbeitsstelle ja nicht kündigen möchte, wird das warscheinlich nicht möglich sein! Gibt es denn eine andere Variante? Frage zwei: Bei meinem 400 Euro Job, bezahlen die mir keine Kranken- und keine Urlaubstage. Das ist doch nicht rechtens, oder? Weil ich morgen ein Gespräch mit der Chefin über den Vertrag habe und nicht weiß, wie es weitergeht, würde ich mich freuen, wenn sie mir bis morgen antworten würden. Vielen lieben Dank!

Mitglied inaktiv - 26.07.2007, 07:22



Antwort auf: Wie geht es weiter nach 3. befristeten Verträgen?

Hallo, 2.: Nein 1.:Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ist ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig. Bis zur Gesamtdauer von zwei Jahren ist zudem die dreimalige Verlängerung eines kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig (Kettenarbeitsvertrag bzw. Kettenbefristung). Ein befristeter Arbeitsvertrag muss also nicht von vornherein auf zwei Jahre angelegt sein. Eine solche Befristung ohne sachlichen Grund ist jedoch nicht zulässig, wenn zu demselben Arbeitgeber zuvor bereits ein unbefristetes oder befristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Damit soll ausgeschlossen werden, dass ein Arbeitgeber einen Arbeitnehmer aus einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis entlässt und z. B. einen Monat später wieder ohne sachlichen Grund befristet einstellt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.07.2007



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