Hallo Frau Bader!
Jetzt muss ich leider doch nochmal nachfragen, da ich vom Arbeitsamt unterschiedliche Aussagen bekommen habe.
Ich war 2012 ein Jahr in Elternzeit. Danach habe ich für ein halbes Jahr an drei halben Tagen gearbeitet (mündliche Vereinbarung). 2013 habe ich mein 2. Kind bekommen. Meine Jetzige Elternzeit endet im Oktober 16.
Muss jetzt mein Arbeitgeber mir eine Vollzeitstelle anbieten (war vor meiner 1. Elternzeit als solche beschäftigt), oder muss er mir nur die drei halben Tage, die ich zwischen den beiden Kindern gearbeitet habe, anbieten?
Danke für Ihre Hilfe
von
best
am 06.07.2016, 09:47
Antwort auf:
Wie geht es nach der Elternzeit weiter?
Hallo,
das kommt darauf an, was jetzt der aktuelle Vertrag beinhaltet.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.07.2016
Antwort auf:
Wie geht es nach der Elternzeit weiter?
Hast du Teilzeit in Elternzeit gearbeitet oder nach der 1.Elternzeit die Stunden reduziert. Bei der 2. Variante wäre die Änderung noch gültig und du hättest keinen Anspruch auf die Vollzeitstelle,
von
sternenfee75
am 06.07.2016, 10:11
Antwort auf:
Wie geht es nach der Elternzeit weiter?
Die Frage ist, was kannst Du beweisen?
Grundsätzlich darf man in der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeiten. Der eigentliche Vertrag ruht solange. Egal ob Du bei deinem eigentlichen AG arbeitest oder bei einem anderen AG. Nach Ende der Elternzeit lebt dann der normale Vertrag automatisch wieder auf. Außer eben AG und Arbeitnehmer einigen sich nach der EZ darauf, den Vollzeitvertrag dauerhaft stundentechnisch zu kürzen. Und machen das dann per Änderungskündigung. Ab dem Zeitpunkt ist der Vollzeitvertrag dann futsch und der TZ-Vertrag der dauerhafte. DAS ist der richtige Weg!!!
Nun ist es so das einige Frauen nach der Zeit daheim beschließen, wir ändern den Vertrag schon vor Ende der Zeit die ihr theoretisch als Elternzeit zustehen. In diesem falle verzichten sie auf den Schutz der EZ und nehmen dafür eben frühzeitig die Änderungskündigung vor.
Dein Problem ist, wie willst Du nachweisen was mal irgendwann mündlich abgemacht war? Hast Du wenigstens die EZ schriftlich gemeldet? Weil, dann hättest Du was in der Hand das als Beweis dient, das du eben Teilzeit innerhalb der EZ gearbeitet hast. Und dann würde Dein Vollzeitvertrag im Oktober wieder normal gelten. Außer eben Du hast doch irgendwann noch einer Änderungskündigung schriftlich zugestimmt. Oder dein AG kann das wo nachweisen das es von Anfang an geplant war das du nie wieder VZ arbeitest. .
Mitglied inaktiv - 06.07.2016, 15:27