Wie funktioniert die Inanspruchnahme der Elternzeit bei zwei Kindern?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie funktioniert die Inanspruchnahme der Elternzeit bei zwei Kindern?

Hallo Frau Bader, mir ist die Inanspruchnahme der Elternzeit bei zwei kleinen Kindern immer noch nicht ganz klar. Vor allem der Hinweis: ...kann bis zum 8. Lebensjahr mit Zustimmung des Arbeitgebers genommen werden. Bei mir besteht folgender Sachverhalt: 1.Das erste Kind wurde im Januar 2012 geboren, beantragt habe ich drei Jahre Elternzeit. 2.Das zweite Kind kommt im Januar 2014., so dass noch 1 Jahr Elternzeit für das erste Kind übrig ist. 3. Nach meiner bisherigen Kenntnis kann ich die Elternzeit zum Beginn des Mutterschutzes im Dezember kündigen, so dass ich ein entsprechendes Mutterschaftsgeld erhalte. 4.Kann ich dann gleichzeitig mit der Kündigung der ersten Elternzeit für das zweite Kind eine dreijährige Elternzeit beantragen? Das heißt also bis Januar 2017? 5. Kann dann gleich im Anschluss an diese drei Jahre das noch verbleibende 3. Elternzeitjahr für das erste Kind genommen werden oder kann das der AG ablehnen? 6. Bekomme ich für das zweite Kind nur die 300 Euro (+75 Euro, da das erste Kind unter drei Jahre ist) Elterngeld oder berechnet sich das Elterngeld nach meinem Verdienst vor dem ersten Kind? Ich hoffe, ich habe meine Fragen einigermaßen verständlich ausgedrückt und danke Ihnen schon im Voraus ganz herzlich für Ihre Auskünfte. Viele Grüße Humpelchen

von Humpelchen am 18.10.2013, 15:55



Antwort auf: Wie funktioniert die Inanspruchnahme der Elternzeit bei zwei Kindern?

Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.10.2013



Antwort auf: Wie funktioniert die Inanspruchnahme der Elternzeit bei zwei Kindern?

Du unterbrichst die EZ für Kind 1, so dass diese am Tag vor dem neuen Mutterschutz endet (zB MuSchu-Beginn 13.1., Elternzeitende 12.1.) Gleichzeitig bittest du um Übertragung der "frei gewordenen" Elternzeit über den 3. Geburtstag hinaus (ich nehme mal an, dein AG stimmt zu). Dann gehst du in den Mutterschutz und nach der Geburt von Kind 2 meldest du Elternzeit von 3 Jahren für Kind 2 an. Spätestens 7 Wochen bevor diese EZ abläuft, könntest du melden, dass du die restliche EZ von Kind 1 nehmen willst. (Wenn der AG der Übertragung zugestimmt hat, kann er sie hier nicht mehr ablehnen). 6.) Da die Kinder 2 Jahre auseinander sind, gibt es nur den Mindestsatz. Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.10.2013, 21:07



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wiedereinstieg nach Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader,    2020 bin ich in Elternzeit mit dem ersten Kind gegangen habe die Elternzeit zuerst auf 1 Jahr gegeben habe diese dann verlängert bis zum Tag als ich mit dem zweiten Kind in Mutterschutz bin. Habe in der elternzeit nach einem Jahr schon einen Minijob beim arbeitgeber gemacht.    Hatte bei Kind zwei, zwei Jahr...


Bürgergeld, Elternzeit, Kitaplatz

Hallo Frau Bader, kurz zu meiner Situation, ich bin alleinerziehend, habe zwei Kinder, 23 Monate und 11 Jahre, beziehe aktuell Bürgergeld und noch Elterngeld (2 Jahre). Nun rief mich heute das Jobcenter an und fragte ob ich einen Kitaplatz habe. Diesen habe ich, seit Februar diesen Jahres. Mir wurde daraufhin mitgeteilt, dass ich mich hätte arb...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Frage Urlaub Elternzeit

Guten Tag, ich bin von August 2023 bis einschließlich Dezember 2024 in Elternzeit. Meinen Urlaub für das Jahr 2023 habe ich komplett vor meinem Mutterschutz aufgebraucht. Wie sieht es mit dem Urlaub von 2024 aus wo ich das komplette Jahr in Elternzeit war?  Wenn ich im Januar wieder anfange zu arbeiten, habe ich dann noch meinen Urlaub aus dem...


Elternzeit

Guten Tag.  Ich bin ein bisschen verwirrt zweck Elternzeit. Mein Sohn kam per KS am 19.3.24 zur Welt ( errechnetenr geb. Termin wäre der 18.04.24 gewesen). Mein mutterschutz verlängert sich somit nach hinten bis zum 14.6.24 . Im Anschluss möchte ich dann komplette 2 Jahre also 24monate elternzeit nehmen ,sprich bis zum 18.5.26 .und nicht bis...


Ablehnung teilzeit in elternzeit 9

Guten Tag    Ich arbeite in einem großen Konzern und hatte vor Geburt meiner zwillinge mit meinem Chef abgemacht in teilzeit diesen Sommer zurück zukommen. Elternzeit geht bis Mai 26. Mein schriftlicher Antrag auf teilzeit in elternzeit mit 25h wöchentlich wurde nun betriebsbedingt abgelehnt. Ich bin mit dem BR dran. Könnte mir auch eine ...


Befristeter Arbeitsvertrag läuft in der Elternzeit aus

Guten Tag,  Mein Arbeitsvertrag endet in meiner Elternzeit da ist meine Tochter knapp 14 Monate alt. Ich habe Elterngeld für 22 Monate beantragt. Wird dieses dann weiterhin gezahlt? Bin ich in dieser Zeit krankenversichert?    vielen Dank.   


Kündigung zum Ende der Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, wenn ich mein Arbeitsverhältnis zum Ende meiner Elternzeit kündigen möchte, beträgt die Kündigungsfrist ja grundsätzlich 3 Monate. Ich arbeite im öffentlichen Dienst und wenn ich regulär (also nicht zum Ende der Elternzeit) kündigen würde, wäre meine Kündigungsfrist deutlich länger, da ich schon über 10 Jahre in dieser ...


Übergang Elternzeit in erneuten Mutterschutz, alter Arbeitsvertrag und Mindestlohn

Guten Tag :)  2 Wochen bevor meine aktuelle Elternzeit nach 3 Jahren endet, werde ich laut Rechnung meiner Ärztin in den nächsten Mutterschutz gehen. Während Elternzeit habe ich 5 Stunden pro Woche bei meinem alten Arbeitgeber ausgeholfen.  1. Gehe ich recht in der Annahme, dass sich das neue Elterngeld dann trotz Elternzeit aus den letzten 1...