Wie errechnet sich das Gehalt im Beschäftigungsverbot während Elternzeit?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie errechnet sich das Gehalt im Beschäftigungsverbot während Elternzeit?

Hallo Frau Bader! Mein erstes Kind ist Ende Mai 2012 geboren,davor habe ich 100% gearbeitet.Ich habe Elternzeit bis Ende Dezember 2013 beantragt.Seit Juni 2013 arbeite ich wieder 25% (Ca.500€) bei meinem alten Arbeitgeber.Jetzt im September möchte ich auf 60 % erhöhen und damit auch nach der Elternzeit weiterarbeiten.Die Verträge gelten nur für die Elternzeit. Meine Fragen sind: 1.:Wie berrechnet sich das Gehalt für das Beschäftigungsverbot wenn ich jetzt noch in der Elternzeit schwanger werden sollte und wie nach der Elternzeit?Werden die Monate mit 25% und 60% in der Elternzeit dazugezählt oder gelten nur die 100% vor der 1.SS? 2.:Wie berrechnet sich das Elterngeld mit Beschäftigungsverbot mit Beginn während der Elternzeit und wie mit Beginn nach der Elternzeit? 3.Wie berrechnet sich Elterngeld ohne Beschäftigungsverbot in der Elternzeit und nachher? Ich hoffe,dass ich meine Frage nicht zu verwirrend formuliert habe und Danke im Vorraus!LG

von ailuj81 am 14.08.2013, 21:21



Antwort auf: Wie errechnet sich das Gehalt im Beschäftigungsverbot während Elternzeit?

Hallo, 1. Sie bekommen das Gehalt wie ohne BV 2. + 3. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 15.08.2013



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Wird ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bei einer SS während Elternzeit?

Sehr geehrte Frau Bader, Meine Situation ist die folgende: bei meinem ersten Kind hatte ich eine extreme Frühgeburt weshalb bei weiteren Schwangerschaften ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden müsste. Die Elternzeit meines ersten Kindes habe ich bei meinem AG auf drei Jahre angekündigt. Wie verhält es sich mit einem Beschäftigungsverbot in...


Erneute Schwangerschaft während Elternzeit,Teilzeitarbeit/Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, meine Frau und ich planen derzeit am nächsten Nachwuchs. Unser 1. Kind wurde im Mai 2017 geboren. Nun sind wir uns aber hinsichtlich einiger Dinge unsicher. Unsere Situation: 1) Ehefrau Vor der ersten Schwangerschaft beim Arbeitgeber vollzeitbeschäftigt. Derzeit bis Ende Mai 2019 in Elternzeit und momentan an der ...


Beschäftigungsverbot Minijob während Elternzeit

Sehr geehrte Frau Bäder, Ich befinde mich bis März 2019 noch in Elternzeit. Von Dez. 18 bis Feb. 19 hätte ich im Rahmen eines 450 € Jobs bei meinem AG gearbeitet. (Schriftlicher Vertrag vorhanden). Nun bin ich erneut schwanger und erhielt von meinem Arzt ein vollständiges Beschäftigungsverbot. ich weiß, dass auch Lohn im Rahmen eines Minij...


Lohn im Beschäftigungsverbot beim neuen Job während Elternzeit

Hallo! Ich habe eine etwas komplizierte Frage, ich hoffe, ich kann sie verständlich erläutern. Ich bin bis März 2020 noch in Elternzeit meines ersten Kindes. Elterngeld aber nur im 1.Jahr. Seit Februar habe ich bei einem anderen Arbeitgeber eine Stelle angefangen während meiner Elternzeit (Febr.und März geringfügig, ab April Vollzeit und alle...


Beschäftigungsverbot während Elternzeit und Fremdarbeitgeber

Hallo wir wollen gerne erneut schwanger werden und ich wollte für unsere finanzielle Absicherung wissen ob ich an Anspruch auf Fortlohnzhlg habe im Beschäftigungsverbot habe mit dem konkreten Fall-, dass ich momentan während meiner Elternzeit (beim Hauptarbeitgeber)bei einem anderen AG auf MiniJob Basis arbeite-müsste dieser mich weiterhin bezahlen...


Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles...


Schwangerschaft während Elternzeit mit Beschäftigungsverbot

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für mein erstes Kind (habe 1 Jahr beantragt und normal bis kurz vor Geburt gearbeitet, endet in 1 Woche am 25 August). Nun ist es so das ich während der Elternzeit wieder Schwanger bin und anders als meine letzte Schwangerschaft ist es eine Risikoschwangerschaft mit Komplikationen, sodass ich ein individuelles...


Beschäftigungsverbot Minijob während Elternzeit

Hallo liebe Frau Bader, Ich bin auf der Suche nach einigen Antworten auf offene Fragen auf diese Seite gestoßen und hoffe, dass Sie mir eventuell weiterhelfen können. Erstmal zur allgemeinen Situation: In der Schwangerschaft mit K1 hatte ich in meinem Hauptberuf ein betriebsbedingtes BV. Momentan bin ich noch bis Ende April in Elternzeit. ...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...