Wie erhalte ich für das zweite Kind die vollen Leistungen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie erhalte ich für das zweite Kind die vollen Leistungen?

Mein erstes Kind ist am 11.05.2018 geboren und ich habe 2 Jahre Elternzeit und das Elterngeld Plus beantragt. Die letzte Zahlung erfolgt am 10.03.2020. Der Geburtstermin für das zweite Kind ist der 23.02.2020. Ich möchte von Oktober bis Januar bei meinem alten Arbeitgeber auf 10 Stunden pro Woche in der Elternzeit arbeiten. 1. zu wann muss ich bei meinem Arbeitgeber die Elternzeit beenden, damit ich wieder Mutterschaftsgeld erhalte? 2. muss ich das Elterngeld des ersten Kindes früher beenden? 3. wie hoch kann das Elterngeld maximal werden?

von ElliSaum am 22.06.2019, 13:26



Antwort auf: Wie erhalte ich für das zweite Kind die vollen Leistungen?

Hallo, 1. Am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes 2. vor Beginn des Mutterschutzes sollten Sie sich den Restbetrag auszahlen lassen 3. ES zählen die letzten zwölf Monate vor der Geburt, Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld und Elterngeld für das erste Kind für die ersten 14 Lebensmonate werden ausgeklammert. Ansonsten kann das Elterngeld höher werden, wenn Sie mehr arbeiten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 24.06.2019



Antwort auf: Wie erhalte ich für das zweite Kind die vollen Leistungen?

Du musst für Kind 1 die Elternzeit auf einen Tag vor neuen Mutterschutz beenden, dann erhälst du volle Leistungen vom AG und KK . Das Elterngeld würde ich so beenden, das nix parallel läuft. Wird sonst gegeneinander verrechnet.

Mitglied inaktiv - 22.06.2019, 15:54