Hallo Frau Bader, Meine einjährige Elternzeit endete am 10.07.2013. Bis 16.08. habe ich nun Urlaub. Mein Arbeitgeber zahlt Lohn. Dieser berechnet sich je nach Arbeitsstunden und Zuschlägen des Vormonats und ist Monat für Monat unterschiedlich. Mit Feststellung der Schwangerschaft hatte ich ein Beschäftigungsverbot. Meine Frage ist nun, wie sich der Urlaubslohn berechnet? Vielen Dank Liebe Grüße Lotti
von LottiEins am 19.07.2013, 14:55