Liebe Frau Bader,
Sie haben mir schon eine Frage zum Elterngeld super beantwortet.
Vielen Dank dafür.
Sie haben mir geraten bei Kind 2 vor dem Mutterschutz die noch laufende Elternzeit des 1. Kindes zu unterbrechen damit ich während des Mutterschutzes des 2. Kindes nicht nur das Geld der KK erhalte sondern den vollen Lohnausgleich vom AG wie bei Kind 1.
hierzu muss der normale Vollzeitvertrag noch bestehen .
Wenn ich aber bei meinem normalen Arbeitgeber auf 400 Euro Basis arbeite während Elternzeit heißt dass dann dass der VZ Vertrag beendet ist oder wie muss das beim AG mit den 400 Euro schriftlich vereinbart werden damit mein VZ Vertrag nicht als beendigt gesehen wird und ich die volle Höhe des Gehaltes vom AG wie bei Kind 1 im Mutterschutz erhalte?
Ich hoffe das war nicht zu kompliziert erklärt.
von
Ena1
am 05.11.2015, 10:44
Antwort auf:
Wie darf VZ Vertrag geändert werden ohne Geld im MuSchutz zu verringern
Hallo,
wenn ich es richtig verstehe, arbeiten Sie ind er EZ mit einem Minijob. Normalerweise ist dieser ja auf die EZ befristet- da endet der Minijob automatisch.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2015
Antwort auf:
Wie darf VZ Vertrag geändert werden ohne Geld im MuSchutz zu verringern
Laß den VZ-Vertrag so, wie er ist.
Für die Elternzeit machst Du einen neuen Vertrag auf Minijob-Basis. Da kann man auch reinschreiben, daß der automatisch endet, wenn die Elternzeitzeit vorbei ist - entweder, weil sie ausläuft, oder weil Du sie beendest.
von
Strudelteigteilchen
am 05.11.2015, 11:24
Antwort auf:
Wie darf VZ Vertrag geändert werden ohne Geld im MuSchutz zu verringern
Genau. Lässt den Minijobs auf die Elternzeit befristen.
Achte darauf dass es kein neuer Vertrag ist sondern eine Zusatzvereinbarung !
von
Sternenschnuppe
am 05.11.2015, 12:17