Hallo, ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW und habe bis Mitte August in Teilzeit (wg Elternzeit 2. Kind) gearbeitet,danach wieder in Vollzeit.Nun bin ich wieder schwanger,die Schwangerschaft ist im August eingetreten. Mein Frauenarzt möchte ein Beschäftigungsverbot für mich aussprechen.Ich habe Zweifel,ob ich bei einem BV weiterhin mein volles Gehalt,auf das meine Familie angewiesen ist,ausgezahlt bekomme,da im MuSchG steht,dass als Grundlage zur Berechnung des Gehalts im BV die drei Monate VOR Eintritt der Schwangerschaft zugrundegelegt werden,in denen ich aber,wie oben erwähnt,aufgrund von Teilzeitarbeit sehr viel weniger verdient habe. Ich hoffe,Sie können mir weiterhelfen. Vielen Dank schon einmal Carolina
von CaroK81 am 28.10.2015, 10:18