Wie berechnet sich mein Gehalt im Teil BV

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich mein Gehalt im Teil BV

Ich befinde mich seit Anfang Juni im Teilbeschäftigungsverbot. Mir ist bekannt das sich mein Gehalt aus dem Durchschnitt der letzten 3 Monaten vor Beginn der Schwangerschaft berechnet. Jetzt zu meiner Frage! Spricht man hier vom Durchschnitts gesamtbrutto oder vom Steuerbrutto? Mein Gehalt besteht aus einem festlohn, dann einer Umsatzbeteiligung und aus steuerfreien pauschalen Zuschlägen. Werden mir die pauschalen Zuschläge abgezogen? Meine Abrechnung vom Juni sieht nämlich so aus das ich ganz normal meinen Lohn weiter bekommen habe. Sprich fixlohn, Zuschläge und die Umsatzbeteiligung für die wenigen Tage die ich durch das BV nur gearbeitet habe. Und das ist nicht viel. Bin mir aber nicht sicher ob das so rechtens ist oder ob ich mal meinen Arbeitgeber kontaktiere.

von 19sarah89 am 04.07.2016, 11:58



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt im Teil BV

Hallo, hierzu sagt der EuGH: Positionsbezogene Zulagen Zulagen, die an die berufliche Position der Arbeitnehmerin anknüpfen müssen auch während des Beschäftigungsverbots fortbezahlt werden. Hier sind zum Beispiel Zulagen für eine längere Betriebszugehörigkeit, eine besondere berufliche Qualifikation oder eine Leitungsfunktion gemeint. Die Zulagen sind auch dann fortzuzahlen, wenn die Arbeitnehmerin schwangerschaftsbedingt nicht mehr auf der ursprünglichen Position (zum Beispiel Kabinenchefin im Flugzeug) eingesetzt werden kann. Leistungsbezogene Zulagen Zulagen, die an die tatsächliche Leistungserbringung anknüpfen, müssen dagegen nicht fortbezahlt werden. Damit sind zum Beispiel besondere Erschwerniszulagen, Nachtzulagen, Schmutzzulagen oder die Journaldienstzulage im Fall der österreichischen Ärztin gemeint. Der EuGH weist darauf hin, dass die Richtlinie verlangt, dass die betroffenen Frauen zu zahlenden Mindestbezüge dem entsprechen müssen, was die betreffende Arbeitnehmerin im Falle einer Unterbrechung ihrer Erwerbstätigkeit aus gesundheitlichen Gründen erhalten würden. (Quelle: Haufe) Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.07.2016



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt im Teil BV

Wenn die Schwangere aufgrund des mutterschutzrechtlichen Nachtarbeitsverbots keine Nachtschichten mehr machen darf, muss ihr auch die Nachtzulage weiter gezahlt werden; diese wird dann aber als Bestandteil des Mutterschutzlohns versteuert. Was nicht im BV weiter gezahlt wird sind z.B. Essenszuschläge, Zuschläge für die Reinigung von Arbeitskleidung, Fahrtkostenzuschüsse, weil diese Kosten für den AN im BV ja wegfallen.

Mitglied inaktiv - 04.07.2016, 16:14



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt im Teil BV

Und wie sieht es mit einer Überstunden Pauschale aus?

von 19sarah89 am 04.07.2016, 17:48



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt im Teil BV

Was ist das genau, eine Überstundenpauschale?

Mitglied inaktiv - 04.07.2016, 18:40



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt im Teil BV

Ich bekomme im Monat eine gewisse Summe an pauschalen steuerfreien Zuschlägen die die Überstunden abgleichen. Und jetzt ist die Frage ob sie mir das abziehen können während des beschäftigungsverbot.

von 19sarah89 am 04.07.2016, 19:08



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt im Teil BV

Überstunden sind nach dem ArbZG in Freizeit auszugleichen, nicht in Geld. Von daher hab ich Bedenken ob die Vorgehensweise überhaupt legitim ist. Wenn diese Zuschläge monatlich gezahlt wurden im Referenzzeitraum 3 Monate vor Eintritt der Schwangerschaft, dann müssen sie im Durchschnittslohn berücksichtigt werden. Allerdings wird der Durchschnittslohn dann versteuert, die Zuschläge gibts also nur noch versteuert im BV.

Mitglied inaktiv - 04.07.2016, 19:44



Antwort auf: Wie berechnet sich mein Gehalt im Teil BV

In Bezug zum TVL gibt es hierzu folgende Urteile: Bei der Ermittlung des maßgebenden Durchschnittsverdienstes sind neben dem Tabellenentgelt alle im Bemessungszeitraum erzielten Zulagen, Entgelte für Überstunden, Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sowie Zeitzuschläge zu berücksichtigen. Bei den unständigen Entgeltbestandteilen im Sinne des § 24 Absatz 1 Satz 4 TV-L ist von den Beträgen auszugehen, die im Berechnungszeitraum aufgrund tatsächlich erbrachter Arbeitsleistungen ohne Berücksichtigung des Zeitpunkts ihrer Fälligkeit erzielt worden wären (vgl. BAG, Urteile vom 28. November 1984 - 5 AZR 243/83 - AP Nr. 10 zu § 11 MuSchG 1968 - und vom 6. März 1985 - 5 AZR 523/83 - AP Nr. 11 zu § 11 MuSchG

von Behnke am 05.07.2016, 09:27



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Krankengeld und Brechnung von Gehalt in BV

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin aktuell etwas verzweifelt. Ich habe die letzten Monate bis Ende August mit einem Nebenjob bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, da es die Kitazeiten von Kind 1 nicht anders zu ließen. Seit dem 1.9 bekam ich dann einen neuen Arbeitsvertrag mit 25 Stunden ( Teilzeit ), genau in dem Monat erfuhren wir von meiner Schwan...


Gehalt Beschäftigungsverbot nach Elternzeit

Ich habe in Elternzeit in Teilzeit gearbeitet und bin 1 Monat nach Ende der Elternzeit (Arbeitszeit ist dann unverändert in Teilzeit geblieben) wieder schwanger geworden. Das ältere Kind ist älter als 14 Monate. Ich werde ein Beschäftigungsverbot von AG erhalten, wirkt sich das dann in irgendeiner Form aus dass ich ja in Elternzeit gewesen bin? Als...


Arbeitslos - wer zahlt während Mutter-Kind-Kur das "Gehalt"

Hallo, ich bin zum 15.12.23 arbeitslos. Zum 16.2.24 beginnt meine MMK. Beim heutigen Termin beim Arbeitsamt wurde mir mitgeteilt,dass das Amt für diese 3 Wochen nicht zuständig sei, sondern die KK in Form eines Übergangsgeldes.Ich sei in der Zeit abwesend und nicht vermittelbar, man würde mich auf pausieren setzen. Laut meiner Recherche be...


Beschäftigunsverbot Gehalt

Schönen Guten Morgen, Ich habe eine Frage bezüglich des Beschäftigungsverbotes. Nun ist es ja so das der durchschnitt der Letzten 3 Monate zur Berechnung hinzugezogen wird. Bei mir ist aber der Fall eingetreten das mein Arbeitgeber die kinderkranktage aus August September und Oktober im oktober auf einmal abgezogen hat weil die es vorher nicht hi...


Gehalt+Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, seit 7 Monaten bekomme ich jeden Monat mein Gehalt+Leistungsbonus. Ich möchte gerne wissen. Wenn ich wieder schwanger würde, würde ich das Gehalt ink. Leistungsbonus während Beschäftigungsverbot weiter bekommen? Würde die Leistungsbonus mit Elterngeld berechnet werden? Liebe Grüße 


Gehalt zwischen zwei Elternzeiten?

Liebe Frau Bader, vergangenes Jahr habe ich Zwillinge bekommen. Für Zwilling 1 habe ich Elterzeit bis zum 05.01.2024 beantragt. Da die Betreuungssituation eine Vollzeitbeschäftigung nicht zulässt habe ich für Zwilling 2 Elternzeit ab dem 08.01.2024 beantragt. Ab diesem Zeitpunkt arbeite ich auch 32 Stunden im Rahmen der Elternzeit. Der Arbeitsv...


AG behält Gehalt ein trotz Bestätigung

Guten Abend,  folgendes ist mir passiert:  Ich habe Ende Januar positiv getestet und musste meinen AG sofort Bescheid geben, da ich ab positiven Test nicht mehr arbeiten darf.   Mein Arbeitgeber hat auch sofort eine Bescheinigung von mir bekommen, wo die Schwangerschaft bestätigt wurde, aber noch kein ET drauf stand, da die Ärztin meinte es ...


Schwanger vor Ende Elternzeit, Gehalt?

Hallo ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen. Hab ab dem 2. Jahr 40% gearbeitet und nach der Elternzeit läuft mein 100% Vertrag wieder. Jetzt bin ich 3 Monate vor Ende der Elternzeit wieder schwanger. Ich komme ins Beschäftigungsverbot. Wie sieht es nun finanziell aus? Bekomm ich nun das Geld von den 40% oder mein volles 100% Gehalt? 


Gehalt nach Beendigung EZ bei TZ in EZ

Hallo Frau Bader, ich hoffe Sie können mir weiterhelfen.  Ich habe seit 01.10.23 Teilzeit in Elternzeit gearbeitet. Ab 01.11.23 habe ich meine Std auf 30 Std aufgrund eines Nebenjobs reduziert. Von der Arbeit wurde mir eine Änderungsvereinbarung ausgestellt, die bis 31.08.24 befristet ist (bis dahin hatte ich meine EZ 1. Kind ursprünglich beantra...


Gehalt nach Elternzeit

Hallo Frau Bader, Können Sie mir bei folgender Frage weiterhelfen? Ich befinde mich momentan in elternzeit, diese wird aber bald enden.  Vor der Elternzeit war ich auf Vollzeit als Abteilungsleitung angestellt. Diese Stelle wurde nun anderweitig besetzt. Im Gespräch mit meinem Chef, möchte er mir nun mein Gehalt kürzen, da ich in meiner b...