Hallo Frau Bader, ich bin derzeit mit meinem ersten Kind schwanger. Die Berechnung des "normalen" Elterngeldes ist mir klar. Ich bin verbeamtete Lehrerin. Frage 1: Ist es richtig, dass ich auch als Teilzeitkraft mit wenigen Stunden(z.B. 10) nur ein Anrecht auf lediglich einen freien Vormittag habe? Das würde dann ja bedeuten, dass unser Kind tatsächlich ab dann, wenn ich arbeite, 4 Vormittage in der Woche in die KiTa müsste? Wäre das der Fall, würde ich auf jeden Fall eine Elternzeit von 3 Jahren beantragen, womit ich zu Frage 2 käme: Würde ich während dieser 3 Jahre erneut schwanger werden, hätte ich dann irgendeinen Anspruch auf Elterngeld für das 2. Kind? Und wenn ja, wie hoch wäre dieses? Vielen Dank für die Hilfe
von Pedi86 am 10.06.2016, 19:31