Guten Tag. Ich habe im April mein Kind zur Welt gebracht. Die Grundlage für die Berechnung des Arbeitgeberzuschusses sollten somit meine Gehaltsabrechnungen von Januar, Februar und März sein?! Ich habe im März eine rückwirkende Tarifliche Höhergruppierung ergalten. Diese hat mein Arbeitgeber "verschlampt" und musste rückwirkend für 1 Jahr zahlen, sodass ich im März ca 2000 Euro über dem eigentlichen Nettogehalt liege. Wird diese tarifliche rückwirkende Höhergruppierung mit in den Arbeitgeberzuschuss einbezogen? Vielen Dank für eine Antwort
von Hilu am 13.08.2018, 15:23