Hallo Frau Bader,
wir stellen uns die Frage wie würde das Elterngeld berechnet werden wenn ich jetzt schwanger wäre mit dem 2. Kind.
Wird das Elterngeld für Kind 2 berechnet aus den Monaten vor der Geburt des 1. Kindes plus 2-3 Monate (um auf 12 Monate mit Einkommen zu kommen) nach der Elternzeit von dem 1. Kind?
Fakten
1. Kind geboren am 15.4.18
Elterngeld Plus 21 Monate
Liebe Grüße
von
Mimiline
am 18.05.2019, 17:25
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld?
Hallo,
Berechnungszeitraum sind die letzten 12 Mo. vor der Geburt. Ausgeklammert werden dabei Monate mit MG und EG von Kind 1 bis zum 14 LM.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.05.2019
Antwort auf:
Wie berechnet sich das Elterngeld?
Nach den 12 Monaten vor erneutem Mutterschutz, ausgeklammert werden längstens 14 Monate EG und der Mutterschutz. Du solltest die laufende EZ dann zum neuen Mutterschutz beenden, dann gibt es das volle Mutterschutzgeld wie beim älteren Kind. Und das EG Plus dann passend in Basis-EG wandeln - sofern du in den EZ nicht gearbeitet hast. Wobei das dürfte schon egal sein außer du bist bereits schwanger..
Wenn Kind 1 im April18 geboren wurde, werden also nur bis längstens Juni19 die Monate ausgeklammert. Ab Juli hast du Nullmonate bis zum neuen Mutterschutz. Selbst dann wenn du da noch EG Plus beziehst. Ausnahme du verdienst weil du eben innerhalb der EZ in TZ arbeitest, dann wird das Einkommen berücksichtigt. Wenn nicht kann es, je nachdem wie schnell es klappt, im schlechtesten Falle nur den Mindestsatz geben.
von
Felica
am 18.05.2019, 17:40