Wie berechnet sich das Elterngeld mit Firmenwagen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld mit Firmenwagen?

Hallo können Sie mir in Bezug auf die Berechnung des Elterngeldes helfen? Ich bin Angestellte mit Firmenwagen mit Privatnutzung (1%-Regelung). Wie berechnet sich jetzt das Elterngeld? Nehme ich das Brutto-Gehalt der letzten 12 Monate plus Weihnachtsgeld und Bonuszahlungen, errechne daraus das mittlere Einkommen oder wie? Und wird der Firmenwagen eingerechnet? Was muss ich abziehen um auf das bereinigte Netto-EInkommen zu kommen? Vielen Dank!

von tanzgecko am 10.02.2013, 12:55



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld mit Firmenwagen?

Hallo, in § 7 Abs. 7 Satz 1 BEEG heißt es: "Als Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit ist der um die auf dieses Einkommen entfallenden Steuern und die aufgrund dieser Erwerbstätigkeit geleisteten Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung in Höhe des gesetzlichen Anteils der beschäftigten Person einschließlich der Beiträge zur Arbeitsförderung verminderte Überschuss der Einnahmen in Geld oder Geldeswert über die mit einem Zwölftel des Pauschbetrags nach § 9a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a des Einkommensteuergesetzes anzusetzenden Werbungskosten zu berücksichtigen." Der Wagen ist als geldwerter Vorteil zu sehen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.02.2013



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld mit Firmenwagen?

Vielen Dank zunächst für die Antwort! Leider verstehe ich den Text nur bedingt... Ist es korrekt wenn ich rechne Bruttogehalt + 1% Anteil Firmenwagen- Lohnsteuer - Sozialabgaben- Weg Wohnen/Arbeiten? Besten Dank!

von tanzgecko am 13.02.2013, 13:04



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