Wie berechnet sich das Elterngeld für das 2.Kind?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich das Elterngeld für das 2.Kind?

Sehr geehrte Frau Bader, mein Sohn ist am 26.11.2015 geboren Ich bin 3 Jahre in Elternzeit und beziehe im ersten Jahr also jetzt elterngeld da ich vor der Geburt vollberufstätig war.nun bin ich wieder schwanger und mein entbindungstermin ist voraussichtlich der 11.12 2016.mein erstes Kind wird also dann 13 Monate alt sein. Wie berechnet sich dann mein elterngeld? In der ganzen Zeit habe ich Steuerklasse 3 gehabt also 12 Monate vor Geburt des ersten Kindes. Aber jetzt werde ich zur 5 wechseln und mein Mann bekommt die 3.hat das Auswirkungen auf die Neuberechnung meines elterngeldes für das zweite Kind vielen herzlichen Dank

von Sina 1987 am 21.05.2016, 17:00



Antwort auf: Wie berechnet sich das Elterngeld für das 2.Kind?

Hallo, es besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, beim AG am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Eine Frist für die Beendigung sieht das Gesetz nicht vor. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen, wenn das Kind vor 2015 geboren ist. Wenn das Kind 2015 geboren ist, kann man bis zu 24 Mo. Ohne Zustimmung des Ag übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 23.05.2016



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Elterngeld bei kind 2 selbstständig

Hallo Frau Bader, Ich bin zur Zeit in Elternzeit und möchte mich nebenher  selbstständig machen. Zufällig passt es ganz gut zu unserer Familien Planung, da wir bald auch ein zweites Kind  planen. Ich habe nun gelesen, dass man das Elterngeld in der selben Höhe durch eine Selbstständigkeit bekommen kann wie bei Kind 1.  Mein 1. Kind wurde im ...


Elterngeld ab April

Sehr geehrte Frau Bader,   wieder mal eine Frage von mir. :-) Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Antwort.  Heute würde überrascht mein Kaiserschnitttermine um 10 Tage nach hinten auf den 02.April verschoben. Jetzt überlegen wir was das neue Elterngeldgesetz ab 01.April für uns bedeutet. Mein Mann hat ab dem Tag der Geburt 2 Monate ...


Elterngeld Plus Bezug und Arbeitgeberwechsel

Guten Tag  Ich habe eine Frage .. kurz zu meiner Situation: ich bin derzeit schwanger und in Mutterschutz. Davor war ich im Beschäftigungsverbot. Ich habe vor das Elterngeld zu splitten - 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld plus. Beim Elterngeld plus würde ich gerne 12 Stunden wöchentlich Teilzeit arbeiten. Nach dem Elterngeld Bezug würde i...


1 Jahr Elternzeit, 2 Jahre Elterngeld, geht das?

Guten Tag, ich bin angestellt, mein ET ist der 16.05.24, ich habe folgende Frage: Ich möchte beim Arbeitgeber 1 Jahr Elternzeit anmelden, danach möchte ich wieder Teilzeit arbeiten (vermutlich um die 20-24 Wochenstunden) Kann ich trotzdem das ElterngeldPlus 2 Jahre lang beziehen? Oder soll ich unbedingt Basiselterngeld nehmen für nur 1 Jahr?...


Elterngeld zürckfordern

Sehr geehrte Damen und Herren, Sehr geehrte Frau Bader,    hiermit wollte ich unser( ich und meine Frau) Problem mit der Elterngeldstelle teilen, vielleicht können Sie uns helfen und Rat geben,   für meine Töchter sie ist am 20.04.2022 geboren, und ich habe vorher das Elterngeld ( Basis )für mich und für meine Frau beantragt, und ich habe de...


Bürgergeld im Anschluss an Elterngeld

Guten Tag Frau Bader, ich hatte mit Freunden letztens eine Diskussion bzgl. Bürgergeld (ist ja derzeit ein sehr aufgeheiztes Thema) und Elternzeit. Leider konnten wir hierzu keine konkreten Informationen im Internet finden und möchte nun Sie fragen. Es ist ja so, dass man nach dem Ende des Elterngeldes (wenn man es z.B für 1 Jahr genommen hat) ...


Elterngeld Antrag

Hallo, ich wollte mal fragen, was für Unterlagen man einreichen muss für den Elterngeld Antrag , wenn man derzeit in Elternzeit ist?  die alten Gehaltsabrechnungen, die bald über zwei Jahre alt sind machen keinen Sinn oder? Ich bin seit Juni 2022 in Elternzeit , davor war ich Angestellt aber seit her bin ich nur zu Hause. Über eine kurze Rückmeld...


Elterngeld nach Geburt im EU Aisland

Unsere Tochter wurde vor 3.5 Jahren im EU Ausland geboren. Zu dieser Zeit waren wir im Ausland tätig und nicht in Deutschland gemeldet.  Wir sind circa 10 Monate nach der Geburt nach Deutschland gezogen und hatten seither die Annahme daß wir für sie kein Elterngeld beantragen können.  Ist diese Annahme richtig oder geht das trotz der Geburt ...


Elterngeld bei Umzug von EU-Land nach Deutschland (Kind älter als 15 Monate)

Liebe Frau Bader, Mein Partner und ich wohnen seit einigen Jahren in Belgien, wo auch unser Kind (19 Monate) geboren wurde. Nun möchten wir nach Deutschland zurückkehren, um näher bei unseren Familien zu wohnen. Da wir in Belgien noch keine Elternzeit genommen und somit auch kein Elterngeld bezogen haben, fragen wir uns nun, ob wir dieses in...


Elterngeld Partnermonate

Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zu den Partnermonaten beim Elterngeld. Ich werde bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit anmelden. Werde aber das Elterngeld innerhalb von 12 Monaten auszahlen lassen. Mein Mann wird 2 Monate Elternzeit beantragen. Ich habe gelesen, dass er nur noch ein Monat parallel mit mir nehmen kann. Bedeutet das,...