Wie berechnet sich Lohnfortzahlung bei Betriebszugehörigkeit unter drei Monaten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie berechnet sich Lohnfortzahlung bei Betriebszugehörigkeit unter drei Monaten?

Sehr geehrte Frau Bader, da mir das Lohnbüro keine konkrete Aussage dazu geben kann, nun an Sie die Frage. Ich bin seit 1.Oktober 2013 beschäftigt und hatte im selbigen Monat ein Einkommen von ca. 350 Euro. Die Schwangerschaft besteht seit 23.Oktober 2013. Ab nächster Woche werde ich nicht mehr am Arbeitsplatz eingesetzt, da ich häufig Lasten über 15 Kilo bewegen muss. Wie berechnet sich mein Einkommen im Falle eines Beschäftigungsverbotes ( es besteht eventuell die Möglichkeit, dass ich an einer anderen Stelle eingesetzt werde)? Im Internet konnte ich dazu nur finden, dass man das Einkommen aus dem letzten Monat vor eingetretener Schwangerschaft berechnet. Da hatte ich ja kein Einkommen, weil ich erst ab Oktober beschäftigt war. Steht mir demnach keine Fortzahlung zu? Mit freundlichen Grüßen Infinity

von infinity am 21.11.2013, 11:39



Antwort auf: Wie berechnet sich Lohnfortzahlung bei Betriebszugehörigkeit unter drei Monaten?

Hallo, wenn Sie versetzt werden oder wenn Sie ein komplettes Beschäftigungsverbot erhalten bekommen Sie weitergehen Lohn, den Sie ohne Beschäftigungsverbot erhalten würden. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 22.11.2013



Antwort auf: Wie berechnet sich Lohnfortzahlung bei Betriebszugehörigkeit unter drei Monaten?

Vielen Dank für ihre Antwort, das beruhigt mich. :)

von infinity am 22.11.2013, 17:52



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