Sehr geehrte Frau Bader, da mir das Lohnbüro keine konkrete Aussage dazu geben kann, nun an Sie die Frage. Ich bin seit 1.Oktober 2013 beschäftigt und hatte im selbigen Monat ein Einkommen von ca. 350 Euro. Die Schwangerschaft besteht seit 23.Oktober 2013. Ab nächster Woche werde ich nicht mehr am Arbeitsplatz eingesetzt, da ich häufig Lasten über 15 Kilo bewegen muss. Wie berechnet sich mein Einkommen im Falle eines Beschäftigungsverbotes ( es besteht eventuell die Möglichkeit, dass ich an einer anderen Stelle eingesetzt werde)? Im Internet konnte ich dazu nur finden, dass man das Einkommen aus dem letzten Monat vor eingetretener Schwangerschaft berechnet. Da hatte ich ja kein Einkommen, weil ich erst ab Oktober beschäftigt war. Steht mir demnach keine Fortzahlung zu? Mit freundlichen Grüßen Infinity
von infinity am 21.11.2013, 11:39