hallo frau bader!
soviel ich weiss, gebe ich den gewinn aus meiner selbständigen arbeit an, abzüglich der gezahlten steuern. ich erhalte aber auch mieteinnahmen, die ja nicht zur berechnung des elterngeldes hinzugezogen werden. diese erhöhen aber natürlich meine steuerlast. muss ich trotzdem die durch die mieteinnahmen höheren steuern von meinem gewinn abziehen ? (eigentlich ja unfair)
grüsse, kai
von
kalif
am 08.11.2016, 18:58
Antwort auf:
wie berechne ich als selbständiger den netto-gewinn richtig ?
Hallo,
sry, worum geht es?
Um den EG-Antrag?
Was haben die Mieteinnahmen mit dem Gewinn zu tun, das sind doch zwei unterschiedliche Einkunftsarten?
Alle für die einzelnen Einkunftsarten aus selbstständiger und
nichtselbstständiger Arbeit ermittelten Beträge werden
addiert und durch zwölf geteilt. Vom so erhaltenen
monatlichen Durchschnittseinkommen aus dem zwölfmonatigen Bemessungszeitraum vor der Geburt werden Steuern und Sozialabgaben in pauschalierter Form abgezogen.
Da die pauschalierten Abzüge möglichst nah an den tatsächlichen Abzügen der Eltern liegen sollen, werden bestimmte Abzugsmerkmale – z.B. Steuerklasse, Versicherungspflicht in der gesetzlichen Sozialversicherung – ermittelt.
Selbstständige sind steuerrechtlich in keine Lohnsteuerklasse
eingereiht; daher wird für sie beim Elterngeld fiktiv grundsätzlich die Steuerklasse IV ohne Faktor berücksichtigt.
Die Steuer aus den Einkünften aus V+V bleibt völlig außen vor.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 09.11.2016