Hallo Fr. Bader, bei mir besteht an Anspruch auf ar. Geld, jetzt aber ein hin und her, meine Tochter ist gerade 12 Monate geworden sprich so lange habe ich auch Arbeitpause eingelegt. und davor habe ich vollzeit gearbeitet. Jetzt verlangt das AA die Arbeitsbescheinigungen , die von 6 Jahren. Ist das normal? und die andere Frage lautet, wie berechnet man die Gelder, wieviele Arbeitsmonate oder Jahre zurück. Wenn sie die vor 6 jahren nehmen, bekommen ich ja fast nichts, weil ich da noch die Ausbildung gemacht habe. Danach aber sehr gut verdient. Und noch eine Frage, entschuldigen Sie, aber ich wüßte nicht zu wem ich sonst noch diese Fragen stellen kann. Wie verändert sich die Rahmenfrist in der man arbeiten mußte um ein Anspruch zu erlagen, wenn man nur drei Monate im erzieuungsurlaub war, mein Abrbeitsvertrag war befristet, bevor das Kind kam und so bin ich noch für drei Monate in Erziehuungsurlaub mitreingerutsch. Ich habe das Gefühl das mich Arbeitsamt über den Tisch ziehen will. Bitte helfen Sie mir, was soll ich dabei beachten? Ich bin seit kurzem getrenntlebend , mein Mann zahlt nichts, und brauche dringend das Geld um über die Runden zu kommen, bis ich einen neuen Arbeitsplatz gefunden habe, was nicht sehr leicht ist, in der jetzigen Situation und zum Sozialamt möchte ich nicht, weil ich ja auch arbeiten kann. Liebe Grüsse Tanja
Mitglied inaktiv - 28.11.2002, 15:08