Wie bemisst sich das Gehalt für eine Teilzeittätigkeit in Elternzeit ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wie bemisst sich das Gehalt für eine Teilzeittätigkeit in Elternzeit ?

Liebe Frau Bader, ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt und möchte vor Ablauf der Elternzeit in Teilzeit wieder "einsteigen". Vor der Elternzeit hatte ich eine Vollzeitstelle in leitender Funktion. Meine Position wurde (befristet) für die Dauer der Elternzeit neu (und von extern) besetzt. Mein Tätigkeitsbereich während meiner Teilzeittätigkeit ist bis dato noch nicht definiert, jedoch wird es sich aller Voraussicht nach, um keine leitende Funktion handeln. 1. Frage: Habe ich in dieser Konstellation überhaupt einen Anspruch auf eine Teilzeit-Stelle während der Elternzeit? 2. Frage: Unterstellt, ich würde 20 h arbeiten, also 50 %, hätte ich dann einen Anspruch auf 50 % meines letzten Gehalts (in leitender Funktion)? Und falls nein, ist das Gehalt in diesem Fall reine Verhandlungssache und letztlich Goodwill des AG? Herzlichen Dank für Ihre Hilfe LZ

von doti24 am 13.03.2014, 14:34



Antwort auf: Wie bemisst sich das Gehalt für eine Teilzeittätigkeit in Elternzeit ?

Hallo, 1. Wenn der Betrieb mehr als 15 AN hat und keine betrieblichen Argumente entgegenstehen 2. Sie haben anteilige Ansprüche auf den alten Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2014



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