Sehr geehrte Frau Bader, Die Kindesmutter willigt einem vaterschaftstest zu ein. Ich habe erst jetzt erfahren, dass sie mir mehrfach fremdgegangen ist und auch bei mir durch eine hormonelle Erkrankung nicht gesagt werden kann, ob ich zeugungsfähig bin. Ich war beim familiengericht, wollte einen Antrag stellen, dort sagte man mir, das dies ohne Anwalt nicht ginge. Dann war ich bei einer Anwältin, die mir sagte, das bei nicht mehr Kleinkindern kein Richter einen Test veranlassen würde. Ich kann das alles nicht glauben, es muss doch ein Recht geben, das ich und natürlich auch die Kindern erfahren, ob ich ihr Vater bin. Gibt es eine dem Jugendamt übergeordnete stelle, an die man sich wenden kann? Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus.
von sugarime am 08.03.2014, 06:37