Hallo Frau Bader, Zum Dezember diesen Jahres endet meine 2jährige Elternzeit. Würde gerne direkt im Anschluss das 3. Jahr nehmen und dann für 15-20 Stunden in TZ arbeiten. Das vor allem um beruflich überhaupt wieder ein Fuß in die Tür zu bekommen, da mein Arbeitgeber Teilzeit eigentlich ablehnt und ich wo anders auch kaum einen Teilzeitjob finden werde. Ich weiß, dass es diese Regelung gibt, dass der Arbeitgeber TZ in EZ erlauben muss, wenn man länger als 6 Monate dort beschäftigt war und der Betrieb mehr als 100 Mitarbeiter hat. Beides wäre der Fall. Einzigste Möglichkeit abzulehnen sind wirtschaftliche Schwierigkeiten. Ich hoffe ich gebe es richtig wieder? Die sind jetzt leider durch die Coronakrise entstanden. Der Betrieb hat erstmal bis voraussichtlich September Kurzarbeit angemeldet. Nun weiß ich gar nicht, wie vorgehen soll? Beantragungsfrist wäre erst 7 Wochen vor Ende der EZ und der Betreib muss innerhalb von 4 Wochen Zusagen oder Ablehnen. Richtig? Das Unternehmen ist mit ca. 300 Mitarbeitern familiengeführt und der Geschäftsführer hat in der Vergangenen aus einem "Vorgesetzenpool" immer wieder umstrukturiert und unserer Abteilung neue Personalverantwortliche präsentiert, wobei man den Geschäftsführer direkt nicht ansprechen darf. Das führte während meiner Schwangerschaft zu einigen Reibereien, da die Vorgesetzen meine mündliche Schwangerschaftsmitteilung (ich wollte nicht spießig erscheinen und eine schriftliche Bestätigung, meiner Mitteilung verlangen, da mir das auch wieder übel genommen worden wäre) nicht oder zumindest nicht offiziell an den Geschäftsführer weitergaben bzw. die Personalsachbearbeiterin wohl nur inoffiziell informiert wurde und meine Schwangerschaft dann nicht anerkennen konnte/wollte, wie auch immer. Letztendlich habe damals alles eingescannt und per EMail gesendet, sowie per Post und um unterschriebene Bestätigungen per Post gebeten. War dann auch wegen Frühgeburt schon zu Hause. Nun weiß ich, dass es mir wieder übel genommen wird, wenn ich ohne Anruf oder persönliches Gespräch die Verlängerung mit TZ Antrag sende. Möchte allerdings nur 3 bestimmte Vormittage die Woche arbeiten, da nur hierfür einen Krippenplatz habe. Macht es Sinn dem AG diese Zeiten im Vorfeld mündlich mitzuteilen, um guten Willen zu zeigen oder lehnt man dann diese Zeiten gleich ab? Gehören Sie in den schriftlichen Antrag? Kann der Arbeitgeber diese Zeiten dann gezielt ablehnen? Auch gerade wegen der aktuellen Kurzarbeit und Coronakrise? Sollte ich jetzt Beantragen oder lieber warten ob die Situation im September besser wird? Ich weiß weder wie ich menschlich noch rechtlich korrekt vorgehen kann?
von Billyine am 27.05.2020, 11:37