Guten Tag Frau Bader, meine Elternzeit endet im Herbst (2a). Ich möchte jetzt einen Antrag auf Arbeitszeitverkuerzung stellen, von 39 auf 30h. Allerdings möchte ich nicht den Anspruch auf die Vollzeitstelle verlieren. Vielleicht kann ich nach 10 oder 15 Jahren in Vollzeit arbeiten können. Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich? Ich habe unbefristeten Vertrag, im öffentlichen Dienst. Vielen Dank im Voraus!
von Lasil am 25.03.2013, 13:10