Liebe Frau Bader,
ich (ledig) bekomme nächstes Jahr ein Baby und möchte für mein Baby und mich einen Unterhaltsanspruch gegenüber dem Vater sicherstellen.
Welche Möglichkeiten gibt es?
Kann man das auch vertraglich vereinbaren?
Wer hat Unterhaltsansprüche, wenn wir nichts machen? Nur das Baby?
Vielen Dank!
Sumse
Mitglied inaktiv - 12.11.2002, 13:27
Antwort auf:
Wie Unterhaltsanspruch sicherstellen?
Hallo,
wenden Sie sich and das Jugendamt.
Auch der nichtehelichen Mutters stehen Ansprüche zu, wenn sie wegen dem Kind nicht mehr arbeiten kann.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2002
Antwort auf:
Wie Unterhaltsanspruch sicherstellen?
Hi,
beim Kind geht das recht einfach:
Über das Jugendamt eine "Titulierung" vornehmen lassen.
Du kannst das Jugendamt mit der Beistandschaft für das kind beauftragen, das geht schon VOR der Geburt.
Das kümmert sich dann um die Feststellung der Vaterschaft und um die Ermittlung der Höhe des Kindesunterhaltes.
Die Vaterschaft kann schon VOR der Geburt des Kindes beurkundet werden und ist natürlich Voraussetzung dafür, den Kindesunterhalt etc einzufordern.
Man kann die Titulierung (= Unterwerfung zur sofortigen Zwangsvollstreckung) des Unterhaltes verlangen!, da die Unterhaltsberechtigten vom Unterhaltszahler abhängig sind.
cu
Mitglied inaktiv - 12.11.2002, 14:56