Hallo Frau Bader, Zur Zeit beschäftige ich mich mit dem Elterngeldantrag und weiß bei einer Sache nicht weiter. Hintergrund ist folgender: Im Januar 2017 war ich schwangerschaftsbedingt für ca 3 Wochen krank geschrieben. In dieser Zeit erlitt ich eine Fehlgeburt. Auf Grund dieser war ich weiterhin krank geschrieben bis Ende März. Seit Juli bin ich nun wieder schwanger und befinde mich seit August im ärztlich verordneten BV. Wie wird diese Zeit Anfang 2017 nun für das Elterngeld angerechnet? Die Zeit des BV wurde ja eh von meinem AG vergütet. Der errechnete ET wäre der 01.04.2018.
von Coco1983 am 10.02.2018, 23:45