Hallo und frohes 2008!
Im Gesetz steht, man muss seinem AG den Zeitraum nennen, ab wann man Elternzeit nehmen will. Aber den Zeitpunkt der Geburt kennt man ja im vornherein nicht; das kann 9 Wochen vor dem errechneten Termin sein oder auch 3 Wochen danach. Nun ist mir nicht klar: Ist der Zeitraum relativ ab Geburt gemeint oder absolut? Und wenn absolut (= Standpunkt des AG): Wie soll $Vater das dann bewerkstelligen, wenn der AG sich querstellt?
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 19:43
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Wie Beginn der Elternzeit angeben?
Hallo,
ich würde schreiben "ab der Geburt, voraussichtlicher ET ...."
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2008
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Wie Beginn der Elternzeit angeben?
Muß man das nicht erst nach der Geburt mitteilen? Oder hat sich das zwischenzeitlich geändert? Man hat doch da so und so viel Zeit nach der Geburt für die Mitteilung an den Arbeitgeber, oder? Bei mir war das jedenfalls 2006 noch so.
Mitglied inaktiv - 10.01.2008, 21:58
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Wie Beginn der Elternzeit angeben?
das ist in der tat für Väter, die EZ ab Geburt nehmen wollen etwas "blöd"...
Das Schreiben würde ich so datieren und abschicken, daß es bei AG gute 7 Wochen vor ET eingeht.
Ich würde etwas schreiben wie "ab Geburt des Kindes, ET am xx.xx.xxxx, hilfsweise ab tatsächlichen Datum der Geburt" oder so.
ich bin keine Anwätin :-)
Viele Grüße
Désirée
Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 09:06
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Wie Beginn der Elternzeit angeben?
Hallo,
also mein Arbeitgeber hatte ein Formblatt, welches ich vor der Geburt ausgefüllt habe und dort stand "ab Zeitpunkt der Geburt, voraussichtlicher Entbindungstermin ist der ........". Für meinen Mann haben wir mit genau dem gleichen Satz einen kurzen Brief an seinen AG geschrieben und es wurde ohne Probleme akzeptiert.
Liebe Grüßé
Mitglied inaktiv - 11.01.2008, 19:31
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Wie Beginn der Elternzeit angeben?
Hallo Frau Bader,
und wie gebe ich den Beginn der EZ am besten an, wenn mein Mann im 3. und 4. Monat plant, EZ für 2 Monate zu nehmen und ich setze meine EZ ab 5. Monat nach Geburt wieder fort?
Muss ich da genau das Datum angeben kann ich das auch in Monatsangaben gegenüber dem AG mchen, ohne irgendwelche Nachteile oder sonstige Missverständnisse zu erleiden?
Vielen Dank!
LG
Schnecke14
Mitglied inaktiv - 21.01.2008, 13:13