In (mehr als) den letzten 24 Monaten vor der Geburt unseres Kindes (im Dez. 2014) habe ich in Vollzeit als Angestellte gearbeitet nur leider aufgrund einer schweren Erkrankung von Juni 2013 – Dezember 2013 lediglich Krankengeld erhalten. Im März 2013 habe ich jedoch (punktuell) zusätzlich absolut geringfügige Einkünfte aus selbstständiger Arbeit erzielt. Dies habe ich alles im Elterngeldantrag angegeben, nur war mir leider nicht bewusst, dass ich durch diese einmalige, minimale Zusatzeinkunft als „Selbsständige“ eingestuft werde. Das hat nun in diesem Fall (aufgrund der langen Erkrankung in 2013) verheerende Auswirkungen auf die Höhe des Elterngelds (zumal ich zusätzlich in 2013 noch eine schlechtere Gehaltsklasse hatte). Ist ein Widerspruch/Klage aussichtslos? Oder lohnt es den Versuch?
von Imperatörchen am 05.02.2015, 17:58