hallo frau bader,
mein mann und ich bekommen schon seid ca. 3-4 jahren kinderzuschlag und wohngeld.
ich habe im februar eine teilzeitbeschäftigung aufgenommen und weil ich nicht so viel verdiene,habe ich gedacht uns steht kinderzuschlag noch zu.( habe dies auch biallo ausgerechnet). fazit: wir sollten kinderzuschlag für 2 monate zurückzahlen,habe einspruch eingelegt der wurde aber zerschmettert mit einer berechnung wie sich alles zusammen stellt.
in der berechnung wurde ein fehler gemacht,also habe ich auf dieses schreiben wieder einspruch eingelegt.jetzt warte ich schon fast 4 monate auf eine neuberchnung,habe gerade nochmals angerufen und es wurde mir gesagt,dass mit der berechnung noch nicht mal angefangen wurde und es bis zu 6 monate dauern könnte.meine frage ist wie ist jetzt die rechtsalge,darf das laut gesetz so lange dauern??? das kann doch kein gesetz gut heißen,wir sind auf das geld angewiesen.wohngeld bekommen wir,also müssen wir doch auch weiterhin kinderzuschlag kriegen,was wie geasgt laut kinderzuschlagrechner der fall ist.
von
nina1208
am 24.07.2015, 11:34
Antwort auf:
widerspruch kinderzuschlag
Hallo,
ich würde mal so 2 Monate abwarten und dann an den Direktor des Amtes schreiben, auf die Erklärung (es würde 6 Mo. dauern und man rechnet nicht nach) verweisen und Druck machen (Frist setzen)…..
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.07.2015
Antwort auf:
widerspruch kinderzuschlag
Bei mir haben sie nie gestimmt. Ich habe es dann immer nochmal mit der Hand nachgerechnet (nachdem ich das System verstanden habe) und konnte dann einschätzen, ob die Berechnung falsch oder richtig ist. Beispielsweise sollte ich mal einen ganzen Monat zurückzahlen wegen fehlender Hilfsbedürftigkeit, weil man mir Fahrtkosten eingerechnet hatte (zur Arbeit) die ich gar nicht hatte.
Tip: Wenn dein erneuter Widerspruch (was ein Überprüfungsantrag ist, denn man kann gegen einen Widerspruch nicht Widerspruch erheben, sondern muss klagen) mehr als 3 Monate her ist, dann mit schriftlich mit Untätigkeitsklage drohen. Hat bei mir geholfen.
Dein Fehler war und den musst du dir zurechnen lassen, du hättest sofort nach Unterzeichnung den Vertrag einreichen müssen und dann die 1. Gehaltsabrechnung. Hätte zwar zu einem Stopp des Zuschlages geführt, aber nach Einreichung der Gehaltsabrechnung wäre es schneller gegangen. Auf deine Mitwirkungspflichten bist du in allen Bescheiden ausdrücklich hingewiesen worden.
von
ALF0709
am 24.07.2015, 12:00