Frage: Widerrufsrecht

Hallo, habe da mal eine Frage. Im Internet hab ich mich als Produkttesterin beworben, habe aber leider bei den AGB`s übersehen, dass es was kostet (Versendungspauschale). Kurz darauf bekam ich eine Email dass sie für mich noch einen Platz frei hätten und ich bald Post bekommen würde. Weiter unten stand noch eine Widerrufserklärung, dass die Frist ab dieser Belehrung beginnt. Das hab ich aber gar nicht gesehen, da ich nicht weitergescrollt hatte. Nun habe ich vorgestern Post bekommen und da hab ich zum ersten Mal gesehen, dass die eine Versendungspauschale haben wollen (knapp 50 EUR für 2 Pakete). Auf der Rückseite dieses Schreibens waren die AGB`s aufgeführt, auch das Widerrufsrecht in dem ausdrücklich stand, dass man ohne Angabe von Gründen die Vertragserklärung widerrufen kann. Die Fristbeginn wäre der Zeitpunkt ab DIESER Belehrung. Ja welcher Fristbeginn ist denn nun relevant? Der in der Mail (dann wäre die Frist zu Ende und ich hätte Pech gehabt, da ich ja da die Belehrung gar nicht gelesen habe, erst später mir die Mail genauer angesehen hatte) oder der in dem offiziellen Brief? Vielen lieben Dank für die Antwort. LG Pixy

Mitglied inaktiv - 31.12.2005, 15:55



Antwort auf: Widerrufsrecht

Hallo, beginn ist ab der ersten belehrung. Ich würde es trotzdem versuchen. Klingt nach Nepp. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 03.01.2006



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