Hallo!! Ich habe heute auch eine Frage: Habe Elternzeit beantragt bis Mitte April 2006 (für drei Jahre). Der Arbeitgeber hat sich damals auch nicht auf kürzere Elternzeit eingelassen. Nun muss ich aber unbedingt wieder irgendwie arbeiten gehen, weil das Geld hinten und vorn nicht reicht. Da die Arbeitsmarktsituation nicht rosig aussieht, überlege ich nun, mich beim Arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend zu melden. Dafür müsste das bisherige Arbeitsverhältnis ja beendet werden. Das erste Erziehungsjahr wäre Mitte April diesen Jahres beendet. Erziehungsgeld habe ich nur für ein Jahr bekommen! Kann ich Antrag auf Beendigung des EU stellen und mein AG mich dann kündigen??? Wenn ja, zu wann... Welche Kündigungsfristen sind einzuhalten??? Bei meinen AG sind weniger als 15 Leute angestellt. Vielen Dank im Voraus!!! Freundliche Grüße, Anna