Sehr geehrte Frau Bader, ich brauche dringend Ihre Hilfe. Am 15.7.2016 begann mein Mutterschutz und direkt im Anschluss meine Elternzeit, die nun am 30.11.2017 endet. Im Jahr 2016 standen mir 25 Arbeitstage Urlaub zu. Aus dem Jahr 2015 hatte ich noch 4 Tage Resturlaub (die bei uns auf der Arbeit erst im Oktober des Folgejahres verfallen). Beide Urlaubsansprüche, also die 4 Tage aus 2015 und die 25 Tage aus 2016 wollte ich VOR dem Mutterschutz nehmen und hatte einen entsprechenden Antrag gestellt, der auch genehmigt war. Nun kam es so, dass ich zum Ende der SS komplett krankgeschrieben wurde. So habe ich den Urlaub nicht antreten können, da ich krank war. Nun kehre ich ab Dezember wieder zur Arbeit zurück. Mein Arbeitgeber erkennt zwar an, dass mir noch die 25 Urlaubstage aus 2016 zustehen. Er meint aber, dass die 4 Tage aus 2015 verfallen sind. Ich konnte die 4 Tage aus 2015 aber nur deshalb nicht nehmen, weil ich aufgrund der SS krank war. Ich wollte sie ja nehmen, hatte auch einen entsprechenden Antrag gestellt, aber wurde dann krankgeschrieben. Wie ist die Sachlage? Stehen mir die 4 Tage aus 2015 noch zu oder nicht? Könnten Sie eine Rechtsnorm oder ähnliches mitbenennen? Vielen Dank!
von Vivi.1981 am 16.11.2017, 18:32