WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin mit meinem Mann seit 9 Jahren verheiratet und wir haben einen gemeinsamen Sohn der im April 3 Jahre alt wird. Mein Mann will sich von mir scheiden lassen. Ich arbeite nicht und kümmere mich um unseren Sohn, da er noch keinen Kindergartenplatz bekommen hat. Mein Mann arbeitet Vollzeit und kommt erst gegen 17-18 Uhr nach Hause. Meine ganze Familie wohnt in der Nähe von Berlin und ich habe hier sonst niemanden. Vor der Hochzeit war es eigentlich geplant mit meinen Eltern in deren Haus zu ziehen, was meint Mann nach der Hochzeit plötzlich nicht mehr wollte. Ich würde gerne nach der Scheidung mit meinem Sohn zurück zu bzw. in die Nähe meiner Familie ziehen. Ich weiß, dass es nur mit einer alleinigen Aufenthaltsbestimmung möglich wäre. Waß würden Sie sagen, wie meine Chancen stehen eine alleinige Aufenthaltsbestimmung für meinen Sohn zu bekommen? Und wie bzw. wo kann ich diese beantragen? Vielen Dank im Voraus.

von sweetymaus85 am 27.12.2017, 22:26



Antwort auf: WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Hallo, Freiwillig wird er es nicht abgeben, im Zweifel wird es gerichtlich festgestellt. Und dann werden die Interessen abgewägt, zB die Entfernung etc. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 04.01.2018



Antwort auf: WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

a) wo ist "hier", d.h. wie weit ist das vom geplanten Wohnort deines mannes weg? b) das abr besagt nur, bei welchem Elternteil das Kind in der Hauptsache lebt. wenn dein mann darauf besteht, dass das Kind bei ihm leben soll, wird ein richter entscheiden. so einfach scheiden lassen kann man sich auch nicht, erst muss man sich trennen, das geht auch innerhalb der ehewohnung.

Mitglied inaktiv - 28.12.2017, 08:47



Antwort auf: WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

So oder so eher schlecht. Wie schlecht hängt von der Entfernung an und wie du planst dafür zu sorgen das dein Kind seinen Vater regelmäßig sieht. Im schlimmsten Fall bleibt das Kind beim Vater. Auch so kann der Richter urteilen. Also evtl besser vorher mit dem Vater gütig einigen. Evtl hat er ja kein Problem damit das ihr wegzieht.

Mitglied inaktiv - 28.12.2017, 09:40



Antwort auf: WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Das wären dann ca. 5 Std. Autofahrt. Ich habe nichts dagegen, dass er unseren Sohn sieht, besucht o.ä. Es geht mir nur darum, dass ich hier sonst niemanden habe. Ich vermisse meine Familie einfach. Ich habe meine Eltern und meine Familie auch sonst nur 2x im Jahr sehen dürfen, weil mein Mann nicht öfter fahren wollte. Ich kann ja schlecht meinen Eltern oder meiner Familie zumuten hier hin zu ziehen. Wäre vielleicht sonst kein Problem aber ich habe einen autistischen Bruder, um den sich meine Eltern kümmern, für ihn ist jede Umstellung ein echtes Problem und auch mit sehr viel Stress verbunden. Sonst würden sie ja schon lange hier wohnen.....meine Eltern würden ja auch gerne ihren Enkel öfter sehen, nicht nur über Skype o ä. Mein Mann kann kommen und ihn besuchen, wann er will. Ich stehe dem nicht im Wege.

von sweetymaus85 am 28.12.2017, 11:50



Antwort auf: WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Schau, und da hast du den Denkfehler. DU - als Erwachsene - bist nicht in der Lage ohne deine Familie zu leben - überspitzt formuliert. Dein Kind soll es aber und das ohne das es das selbst zu entscheiden hat. Du dagegen hast irgendwann selbst die Entscheidung - warum auch immer - getroffen weg zu ziehen. Und, so hart es klingt, bei 5 Std Autofahrt und dieser "Begründung", stehen deine Chancen eher schlecht. Bei der Entfernung wirst du das Kind so oder so vom Vater entfremden. Solange das Kind noch recht klein ist wird das evtl noch möglich sein das der Vater ihn ab und zu sieht, spätestens mit Schule nicht mehr. Das ist utopisch da zu denken das das auf lange Zeit klappt. Und entspricht eben nicht dem Kindeswohl sondern eher deinem. Wenn Du meinst gar nicht ohne deine Familie aus zukommen, steht es dir gerne frei ohne das Kind zurück zu ziehen - den der Vater hat genauso Anspruch darauf wie Du. Und du kannst dann sicherlich auch pendeln wenn du dein Kind sehen willst... Ja klingt hart - und sicherlich schreien jetzt wieder einige - aber faktisch ohne dieses ganze "Als Frau muss man aber zusammenhalten" - so sehen die knallharten Fakten aus. Wer A sagt, sprich sich entscheidet mit einem Mann ein Kind zu bekommen, muss eben eine ganze Anzahl von Jahren auch B sagen... Davon ab, in Zukunft hast du dann ja auch keinen Mann mehr der dir verbieten könnte wann du deine Familie besuchst. Also kannst du dann ja diese öfters besuchen - nur Umzug mit dem Kind wird halt schwer werden. Außer wie gesagt der Vater stimmt dem zu oder ein Richter hat wirklich keinerlei bedenken gegen den Umzug. Den Ausgang kann dir aber niemand vorhersagen.

Mitglied inaktiv - 28.12.2017, 12:23



Antwort auf: WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Nicht er muss zu Euch, wenn Du die Entfernung schaffst, dann musst Du dafür sorgen dass das Kind zum Vater kommt. Ansonsten bin ich bei Dany, Du bist erwachsen und kannst nicht ohne Deine Eltern, dem Kind soll aber zugemutet werden alle 2 Wochen 1.000km auf der Autobahn zu verbringen und seinen Vater nicht mal eben sehen zu können? Nein, das wird kein Richter absegnen. Du kannst an den Papawochenenden alleine Deine Familie besuchen, oder aber an Deinen mit dem Kind. Der Fahrtweg sollte ja kein Problem sein, denn bei Umzug wäre er es ja fürs Kind auch nicht.

von Sternenschnuppe am 28.12.2017, 13:44



Antwort auf: WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

und schon gar nicht aus falsch verstandener fraulicher Solidarität. ich kann der ap nur raten, sich nicht in diese argumentationskette zu verstricken, das ist fatal und sicher nicht gewollt!

Mitglied inaktiv - 28.12.2017, 14:09



Antwort auf: WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Ich werde auch nie verstehen, wie man als Mutter freiwillig dem Kind den Vater so "wegnehmen" will. Die entfremden sich bei 500 km doch ganz automatisch. Eine vernünftige Bindung zu diesem kann auf diese Entfernung nicht entstehen bzw. bleiben. Klar, ist es schön, wenn die eigene Familie in der Nähe ist - aber für das Kind ist der Vater nun mal wichtiger.

von malini am 28.12.2017, 15:00



Antwort auf: WiE sind meine Chancen auf das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht?

Hallo, Wenn dein Mann einverstanden ist, darfst du auch bei gemeinsamen Aufenthaltsbestimmungsrecht umziehen. Habt ihr darüber schon Mal gesprochen? LG luvi

von luvi am 29.12.2017, 00:17



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