Hallo Frau Bader, ich habe für einen Teilzeitjob 3 Jahre Elternzeit beantragt. Die Elternzeit läuft nun noch 2 Jahre. Da mir mein 400EUR-Job gekündigt wurde und das Elterngeld diesen Monat auch wegfällt, siehts finanziell sehr schlecht bei uns aus. Nun spiele ich mit dem Gedanken, meinen Teilzeitjob zu kündigen um dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung zu stehen. So kann ich mir was neues suchen und muss nicht noch 2 Jahre warten. Oder wäre es besser, einen Aufhebungsvertrag zu machen. Eine Wartezeit auf Arbeitslosengeld hätt ich doch bei beiden Varianten doch immer oder? LG und Danke Doris
Mitglied inaktiv - 20.05.2009, 13:01