Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt (1 Jahr Vollzeit und 2 Jahre Teilzeitarbeit in der Elternzeit).
Im Mai beginne ich nun die Teilzeitarbeit in der Elternzeit (mit 24 Stunden pro Woche verteilt auf 4 Tage).
Aus der Zeit der Vollbeschäftigung (39 Wochenstunden) habe ich noch 19 Tage Resturlaub.
Wie wird der Urlaub nun berechnet bzw. umgerechnet?
Der Urlaub wäre ja in der Teilzeit bedeutend weniger wert als vorher während der Vollbeschäftigung.
Wie wird so etwas geregelt?
Herzliche Grüße
Betsi
von
Betsi
am 03.02.2014, 21:52
Antwort auf:
Wertigkeit von Resturlaub während Teilzeit in der Elternzeit
Hallo,
VZ-Urlaub wird auch VZ bezahlt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.02.2014
Antwort auf:
Wertigkeit von Resturlaub während Teilzeit in der Elternzeit
Aber rein vom zeitlichen Wert her, ist ein Urlaubstag der vorher 8 Std. 21 min wert war nun "nur" noch 6 Stunden (die mein zukünftiger täglicherArbeitstag haben wird) wert. Richtig?
von
Betsi
am 04.02.2014, 13:45
Antwort auf:
Wertigkeit von Resturlaub während Teilzeit in der Elternzeit
Wenn ich nun also künftig 4 Tage pro Woche arbeite und erstmal den Urlaub aus der Vollzeit aufbrauche, muss ich dann 4 Urlaubstage pro Woche nehmen oder 5 wie in der Vollzeit (bis der Vollzeiturlaub augebraucht ist)?
von
Betsi
am 04.02.2014, 15:13