Hallo Frau Bader,
ich bin in der 11. Woche schwanger. Ich arbeite in einer Kinderklinik mit behinderten Kindern im Vorschulalter.
Aufgrund fehlender Immunität gegen Windpocken, Mumps und Zytomegalie wurde mit vom Betriebsarzt ein berufliches Umgangsverbot für Kinder unter 6 Jahren ausgesprochen.
Nun wurde ich als Alternativtätigkeit in die Elternberatung versetzt. Allerdings ist hierbei keine klare räumliche Trennung zu Kindern möglich, so komme ich weiterhin während der Arbeitszeit z.B. im Wartezimmer in den Kontakt mit Kindern, auch wird mein Büro von einer weiteren Kollegin genutzt, die mit Kindern unter 6 Jahren dort arbeitet.
Somit hab ich nicht das Gefühl, dass den Schutzvorkehrungen genug nachgekommen wird. Gerade in Bezug auf Windpockenerreger habe ich ein schlechtes Gefühl.
Wie ist ihre Einschätzung dazu?
von
Krümel217
am 11.07.2016, 17:50
Antwort auf:
Werden die nötigen Schutzmaßnahmen ausreichend umgesetzt?
Hallo,
melden Sie sich beim gewerbeaufsichtsamt bzw beim Gesundheitsamt
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.07.2016
Antwort auf:
Werden die nötigen Schutzmaßnahmen ausreichend umgesetzt?
Du arbeitest aber nicht mehr mit ihnen, damit hat der AG seine Pflicht getan.
Du gehst ja sicherlich auch weiter einkaufen, spazieren und ein älteres Kind würdest Du ja auch nicht zu Pflegeeltern geben oder ?
Nicht bös gemeint.
Der direkte zwingende Kontakt ist vermieden durch den AG.
von
Sternenschnuppe
am 11.07.2016, 18:10
Antwort auf:
Werden die nötigen Schutzmaßnahmen ausreichend umgesetzt?
Wenn die Kinder nicht mit den Eltern zur Elternberatung kommen, dann ist nicht von einer Ansteckung im Wartezimmer, wo du dich ja eigentlich nicht aufhältst, auszugehen. Wenn die Kinder aber mit den Eltern zusammen in die Beratung kommen, dann sind zumindest Windpocken ansteckend, falls ein Kind das hätte. Zytomegalie wird nicht über Tröpfcheninfektion übertragen, sondern hauptsächlich über Urin.
Also wenn die Kinder mitkommen dann sind doch die Schutzmaßnahmen nicht ausreichend in Bezug auf Windpocken und wahrscheinlich auch Mumps.
Dies sollte im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eingeschätzt werden. Die Gefährdungsbeurteilung muss ja auch für den Ersatzarbeitsplatz durchgeführt werden.
Mitglied inaktiv - 11.07.2016, 19:35