Guten Abend Frau Bader, Unsere Tochter geht seit dem 01.05.2016 in die Kindergrippe uns wurde von der Leiterin kita mitgeteilt das wir einen Antrag auf Kostenübernahme beim Jugendamt beantragen sollten da damals noch mein Mann alleine gearbeitert hatte und ich noch in Elternzeit war . Den Antrag habe wir auch kurz vor Beginn der Kita beantragt , leider hatte die Bearbeitung sehr lange gedauert da wir auf verlangen der Sachbearbeiterin weitere Anträge machen sollten (Kindergeldzuschlag,Wohngeld) und die antworten nachschicken sollten damit unser Antrag fertig bearbeitet werden konnte . Wärend dieser Zeit haben wir alles aus unsere eigene Tasche bezahlt .Nun kam das Schreiben das wir ein Anspruch ab dem 01.5 bis 31.08 hatten aber nicht ab 01.09 da ich wieder arbeitete . Meine Frage nun ist werden die Kosten für die vergangenen Monate zurück erstattet auch wenn in Zukunft kein Anspruch mehr besteht oder verfällt dies ?
von sonja2013 am 10.11.2016, 17:49