Hallo Frau Bader,
es sind viele ähnliche Fragen schon an sie gestellt worden,aber leider finde ich da keine Antwort.
Also,..ich arbeite seit 10 Jahren in einer Pflegeeinrichtung.Seit dem 02.04.13 bin ich aufgrund mehrerer Bandscheibenvorfällen AU geschrieben.Vor ca 2 Wochen wurde eine Schwangerschaft festgestellt.Diese läuft jetzt schon als Risikoschwangerschaft,da ich eine Gerinnungsstörung habe.Meine Frauenärztin wird mir auf jeden Fall ein Beschäftigungsverbot erteilen.Ich habe mich schon mit meiner Krankenkasse und der Gewerkschaft in Verbindung gesetzt,und keiner weiß wer dann für mich zuständig ist.Zur Zeit bekomme ich Krankengeld,dieses wird jedoch bei Einreichung des Beschäftigungsverbotes eingestellt,da es ja aufgrund meines Rückens gezahlt wird.Muß mein Arbeitgeber mir dann,(obwohl ich aus der Lohnfortzahlung raus bin) mein Gehalt in voller Höhe weiter zahlen?
Schwere Kost :-)
Über eine schnelle Antwort wäre ich ihnen sehr dankbar
Liebe Grüße Andrea Berg
von
gea11
am 25.07.2013, 13:37
Antwort auf:
Wer zahlt wenn es vom Krankengeld in das Beschäftigungsverbot geht
Hallo,
bitte setzen Sie sich schnellstens mit der KK in Verbindung, um das zu klären
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.07.2013
Antwort auf:
Wer zahlt wenn es vom Krankengeld in das Beschäftigungsverbot geht
Ja, das muss er.
Das Geld bekommt er aber auf Antrag zurück.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.07.2013, 20:51
Antwort auf:
Wer zahlt wenn es vom Krankengeld in das Beschäftigungsverbot geht
Hallo Sabine,
hört sich gut an,aber weder meine Krankenkasse,noch die Ver-di weiß wie ich mich verhalten soll.
Meine laufende AU geht bis zum 02.08.,dann müsste ich zum Doc,der schreibt mich auch sofort weiter krank,aber dann geht mir unterm Strich noch mehr Verloren.( Zeiten der Block Frist und natürlich auch der Lohnanteil) Weiß ehrlich nicht wie ich mich jetzt verhalten soll :-(
Hast du eventuell nen Tipp ?
LG Andrea
von
gea11
am 27.07.2013, 20:00
Antwort auf:
Wer zahlt wenn es vom Krankengeld in das Beschäftigungsverbot geht
Hallo,....
das habe ich schon,...die KK hat mich eben angerufen um mir mitzuteilen,daß dort keiner eine Ahnung hat wie ich mich verhalten soll.Es kam jetzt zum Thema,dem Arbeitgeber zu sagen das ich schwanger bin,dann bin ich nicht kündbar,dann soll ich mich eventuell am 02.en gesund schreiben lassen und am 05.ten das BV abgeben.Ein weiteres wäre,mich gesundschreiben zu lassen und ab dem 31.ten Urlaub zu beantragen,um dann in der Zeit das BV zu melden.
Alles ist durcheinander,keiner weiß wie ich was machen soll :-(
LG
A.Berg
von
gea11
am 29.07.2013, 10:20