hallo frau bader,
ich weiss, dass ich und mein mann jeweils 10 tage zu hause bleiben können, wenn meine tochter krank ist. ist es richtig so?
mich würde interessieren, wer diese 10 tage zahlt. der arbeitgeber? die krankenkasse? wenn die kk welche? meine oder die meiner tochter? ich frage, weil ich gesetzlich krankenversichert bin, mein mann und meine tochter aber bei einer privaten kk sind.
vielen dank
ildiko
Mitglied inaktiv - 16.03.2003, 14:14
Antwort auf:
wer zahlt wenn das kind krank ist
Hallo,
der § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) V regelt diese Rechtsansprüche eindeutig. Es besteht nach § 45 Abs. 1 - 3 ein Freistellungsanspruch gegenüber dem Arbeitgeber für die Dauer von zehn Arbeitstagen für jedes Kind pro Kalenderjahr. Diese Freistellung ist bei Verheirateten/ Zusammenlebenden der Mutter und dem Vater zu gewähren, d. h., jeder hat Anspruch auf zehn Arbeitstage je eigenes Kind. Als Höchstdauer nennt das Gesetz jedoch maximal 25 Arbeitstage für Mutter und 25 für den Vater, unabhängig von der Kinderzahl. Eine Übertragung von einem Ehegatten auf den anderen ist dabei nicht vorgesehen., sonst würde einer der Arbeitgeber ja benachteiligt werden.
Allerdings sind folgende Voraussetzungen zu beachten: Es muß ärztlich bestätigt werden, daß das Kind der Beaufsichtigung, Betreuung und Pflege bedarf, eine andere im Haushalt lebende Person das Kind nicht betreuen und pflegen kann und schließlich, das Kind darf das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für die Zeit der Freistellung wird von der Krankenkasse Krankengeld gezahlt, es sei denn, daß durch Tarifvertrag oder Arbeitsvertrag eine Entgeltfortzahlung gewährt wird.
Gruß,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.03.2003