Ab dem 02.01.2002 fängt mein Erziehungurlaub an. Davor hatte ich einen Arbeitsvertrag der befristet war vom 01.01.-31.12. diesen Jahres. Das Arbeitsamt sagte mir das ich dadurch einen Anspruch auf Arbeitslosengelb bekomme weil ich 360 Tage berufstätig war. Wer zahlt denn un was? Zahlt die Krankenkasse während den 5 Wochen vor und 6 WOchen nach Geburt oder bekomme ic hdie ganze Zeit Arbeitslosengeld? Beim Arbeitsamt war der herr am telefon etwas überfordert. Viele Grüße und Danke fürs beantworten.
Mitglied inaktiv - 20.06.2001, 13:16