Guten Tag Frau Bader, ich möchte nach der Geburt meines Sohnes direkt für 12 Monate in Elternzeit gehen. Nun habe ich gelesen, dass die Mutterschutzfrist von 8 Wochen nach der Geburt auf die Elternzeit angerechnet wird. Wer zahlt dann ab Geburt meines Kindes Geld an mich aus? Erhalten wir trotzdem 8 Wochen lang Mutterschaftsgeld (Beitrag von Krankenkasse und Arbeitgeber) und dies wird mit dem Elterngeld dann verrechnet und nach den 8 Wochen kriegen wir Elterngeld? Oder setzt ab dem Tag der Geburt die Elternzeit ein und wir bekommen somit Elterngeld, das wir ja dann erst beantragen können, und kein Mutterschaftsgeld? Unsere Angst ist, dass wir ab dem Tag der Geburt ohne Geld da stehen. :-( Haben Sie vielen herzlichen Dank! Viele Grüße
von honeybelly am 18.01.2016, 16:53