Liebe Frau Bader,
1. wer zahlt denn die PKV wenn man in Elternteilzeit geht? Der AG? Für den Versicherten und die Kinder eben bis zum Höchstsatz?
2. Gibt es über Elternteilzeit die Möglichkeit zurück in die GKV zu kommen? Und wieviele Monate müsste man da unter der Einkommensgrenze liegen?
3. Würde 1 Tag Arbeitslosigkeit genügen um von der PKV zurück in die GKV zu kommen?
Liebe Grüße und schon mal vielen lieben Dank
von
Flix14
am 12.04.2017, 12:53
Antwort auf:
Wer zahlt PKV in Elternteilzeit / wie zurück in die GKV
Hallo,
1. Man selber
2. Weder die Schwangerschaft noch die Geburt eines Kindes ermöglicht Ihnen den Eintritt in die GKV etwa im Wege einer Familienversicherung: Gemäß § 10 Abs. 1 Satz 3 SGB V ist eine Mitgliedschaft in der GKV nur möglich, wenn Sie vor dem Beginn der Mutterschutzfristen oder Elternzeit bereits gesetzlich krankenversichert waren.
3. Der Gesetzgeber hat auch das Hintertürchen des Eintritts in die GKV in Folge Arbeitslosigkeit weitgehend geschlossen. § 5 Abs. 5 a SGB V ordnet an, dass derjenige der unmittelbar vor dem Bezug von Leistungen nach dem SGB II Mitglied in der PKV war, dort versichert bleiben muss.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.04.2017