Frage: Wer wäre KV?

Hallo, ich lebe in Scheidung. Wenn ich nun Schwanger werden würde und das Kind nach der Scheidung zur Welt käme, wer gilt dann als KV??? Sie sagten mir schonmal, ab der Scheidung wäre es der biologische Vater, also nicht der EX, eben habe ich aber eine Antwort zu dieser Frage (ich glaube vom 17.3.) gelesen wo Sie schreiben, das bis zu einem Jahr nach der Scheidung erst diese Anträge gestellt werden müssen....??? Was ist denn nun richtig??? Lieben Dank. targajoe

Mitglied inaktiv - 18.03.2003, 21:12



Antwort auf: Wer wäre KV?

Hallo, Grds. gilt der Ehemann als KV, dies aber nicht, wenn das Kind nach Anhängigkeit eines Scheidungsantrages geboren wird u. ein Dritter (= der wahre Vater) bis zu einem Jahr nach der Scheidung die Vaterschaft anerkennt und die KM sowie der Ehemann zustimmt. Die Anerkennung wird aber erst mit dem Scheidungsurteil wirksam. Das NamensänderungsG hat viele Neuheiten gebracht, trotzdem ist ganz klar in § 1616 BGB geregelt, dass ein Kind den Ehenamen erhält und als ehelich gilt, wenn es vor der Scheidung geboren wird. Zwar ist es nach § 1617b BGB möglich, den Namen durch Antrag zu ändern, wenn rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater ist, dies ist aber vor der Geburt nicht möglich. Zwar kann er schon vor der Geburt die Vaterschaft anerkennen, er kann aber keine Vaterschaft durch Anerkenntnis begründen. Lt. Gesetzgeber ist ja eben bis zu Scheidung der Ehemann Vater. Es kommt also auf den Zeitpunkt von Scheidung und Geburt an. Praktisch sieht das aus wie folgt: Bei der Geburt wird der Ehemann als Vater in die Geburtsurkunde eingetragen. Das ist so, da Sie ja noch nicht geschieden sind. Jetzt besteht die Möglichkeit, dass man beim zuständigen Standesamt eine qualifizierte Vaterschaft beantragt, d.h. Sie gehen mit dem Vater des Kindes zu einem Standesbeamten, dort erkennt der Vater das Kind als das seinige an. Dies geht aber nur mit Ihrem und dem Einverständnis des "Nochehemannes". Alle drei müssen diese qualifizierte Vaterschaft unterschreiben. Das Ganze ist dann "schwebend" bis die Scheidung rechtskräftig ist. Sobald sie rechtskräftig ist, bekommt das Standesamt diese Info und löscht dann automatisch den "Nochehemann" als Vater und trägt dann den richtigen Kindesvater ins Familienbuch ein. Wenn der Nochehemann dem nicht zustimmt, kann man cuh als Mutter oder „echter“ Kindsvater die Vaterschaft anfechten. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2003



Antwort auf: Wer wäre KV?

Hallo, ich bin letzte Woche geschieden worden und bin von meinem neuen Freund schwanger. Meine Anwältin hat mir nahe gelegt, vor der Geburt noch zu heiraten, damit würde ich allem aus dem Wege gehen, da mein Kind in der Ehe empfangen ist. Das tun wir jetzt auch, aber nicht nur wegen dem Kind, sondern weil wir auf jedenfall heiraten wollten. Conny

Mitglied inaktiv - 19.03.2003, 07:51