Sehr geehrte Frau Bader, wir haben folgende Situation: ich, alleinerziehend, ein Kind, alleiniges Sorgerecht der Kindesvater, ich und unser Kind leben alle in der selben Stadt in Deutschland Meine Eltern leben in Bulgarien und haben genauso wie ich nicht die deutsche Staatsangehörigkeit Was passiert nun, wenn ich sterben würde, bevor mein Kind volljährig wird? Ich nehme an, der Kindesvater wird dann das Sorgerecht bekommen und sein Kind grossziehen müssen, stimmt das? Soweit, so gut. Was passiert dann aber mit meinem Vermögen/Guthaben in der Bank? Mein Kind wird es erben, aber wer verwaltet es, solange es minderjährig ist? Der Kindesvater oder meine Eltern? Falls die richtige Antwort der Kindesvater lautet, kann ich dies durch Testament verhindern und dieses Recht nur meinen Eltern einräumen? Vielen Dank im voraus. Mit freundlichen Grüßen Teri
Mitglied inaktiv - 27.11.2007, 22:32