Liebe Frau Bader,
ich bin verzweifelt. Wir gehören zu den glücklichen in Berlin, welche einen Krippenplatz ergattert haben. Leider läuft nun seit 3 Monaten die Eingewöhnung unserer 11 Monate alten Tochter gar nicht. Auch die Erzieherinnen wissen nicht weiter.
Sollte der Vertrag durch die Kita gekündigt werden, welche Optionen habe ich dann für eine bezahlte Betreuung?
Kann ich dann z.B. eine Freundin als Tagesmutter durch das Jugendamt bezahlen lassen?
Was habe ich sonst für Möglichkeiten und Rechte?
Vielen Dank!
von
NochEinWeiteresVielleicht
am 15.01.2019, 11:16
Antwort auf:
Wer übernimmt Kosten, wenn Eingewöhnung nicht klappt?
Hallo,
der KiGa kann und wird nicht kündigen. Einen Anspruch auf einen KiGa-Platz haben Sie aber erst ab dem ersten Geburtstag.
Wenn Sie kündigen, wird der Anspruch erlöschen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.01.2019
Antwort auf:
Wer übernimmt Kosten, wenn Eingewöhnung nicht klappt?
Einen Anspruch auf weitere Betreuung besteht eigentlich gar nicht.
Man hat einen Anspruch auf einen Betreuung - der wurde durch den zugewiesenen Krippenplatz erfüllt. Wenn das nicht klappt, dann ist es persönliches Pech.
Eine Tagesmutter kann bezahlt werden - aber nur, wenn sie die notwendige Zulassung hat. Einfach so eine Freundin (sofern sie nicht als Tagesmutter gelistet und ausgebildet ist) nehmen, ist nicht erstattungsfähig.
Mitglied inaktiv - 15.01.2019, 11:42
Antwort auf:
Wer übernimmt Kosten, wenn Eingewöhnung nicht klappt?
Bezüglich der Freundin als TaMu gebe ich dir recht - das geht nur, wenn sie als solche auch zugelassen ist.
Aber bzgl. Kostenübernahme andere Kita oder eben TaMu - die AP fragt ja für den Fall, dass die KITA IHR kündigt , nicht umgekehrt.
Und ob die Stadt dann wirklich raus ist, weiß ich nicht. Sie haben dann ja nicht freiwillig den Platz aufgegeben.
von
cube
am 15.01.2019, 17:06