Hallo Frau Bader, wir wohnen in einer kleinen Gesamtgemeinde mit 16 Dörfern und nur einem KiGa (gemeindeeigen). Unsere Tochter (4) fährt nun jeden Morgen mit dem Bus dorthin. In diesem Bus fahren auch größere Zwillinge mit, die mehrere Male die Kinder (u. a. auch unsere Tochter) mit dem Messer bedrohten. Sie hielten das Messer an die Kehle, andere Mädchen zwangen sie sich nackt auszuziehen. Ein Gespräch mit den Eltern ist nicht möglich und ein Gespräch des Elternbeirats mit den Erzieherinnen brachte auch nichts, da letztere das Problem nicht erkennen wollten. Nun haben wir Eltern das Jugendamt als auch die Gemeinde als Träger eingeschaltet. Das Jugendamt sagte, der Busfahrer könnte keine Verantwortung während der Busfahrt übernehmen - was uns ja im Grunde schon klar war. Die Gemeinde reagierte völlig unverständlich und sagte, sie sei rechtlich nicht verantwortlich. Sie müsse keinen Bus stellen, dies sei Kulanz der Gemeinde. Wenn wir Eltern nun noch mehr "Theater machen, gibt es keinen Bus mehr und wir können sehen, wie wir unsere Kinder in den KiGa bekommen". Die Gemeinde trägt die Verantwortung angeblich nur bis sie die Kinder in den Bus gesetzt haben. Ist ein Kindergarten wirklich so ein rechtsfreier Raum? Wie sollen wir Eltern uns verhalten, um unsere Kinder zu schützen? Da dies der einzige Kindergarten ist, sind viele Eltern auf diesen angewiesen, eine Ausweichmöglichkeit gibt es nicht. Nun noch ein anderes Problem. Die Kinder fahren eine einfache Fahrt 45 Minuten, obwohl der KiGa nur 4 km entfernt ist. Der Bus sammelt aber alle Dörfer ein. So sind einige Kinder (auch meine Tochter) jeden Tag 1 1/2 Stunden mit dem Bus unterwegs. Ist das denn rechtlich überhaupt möglich? So kleinen Kindern ist doch eine solche Fahrt nicht zumutbar. Müssen denn da nicht zwei Busse eingesetzt werden? Zumal uns Eltern von unserem bezahlten Kindergartenplatz nun auch täglich 1 1/2 Stunden abgehen. Es wäre schön, wenn Sie mir rechtlich einige Hinweise geben könnten. Vielen Dank, Julia
Mitglied inaktiv - 02.09.2005, 09:48