Frage:
Wer trägt Fahrtkosten zum Kind?
Hallo,
ich werde bald 550 km vom KV entfernt wohnen. Nun meint dieser, dass ich seine Kosten für die Fahrt zu seinem Kind tragen soll und möchte deshalb 100 Euro von seiner Unterhaltsverpflichtung mir gegenueber abziehen. Ist dies rechtens, dass ich das bezahlen muss?
Kann ich eine Titulierung meines Betreuungsunterhaltes noch nachtraeglich vornehmen lassen, falls der KV ploetzlich nicht mehr zahlen sollte?
von
Lubi
am 25.02.2014, 23:30
Antwort auf:
Wer trägt Fahrtkosten zum Kind?
Hallo,
ich stimme den Vorrednerinnen zu.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 04.03.2014
Antwort auf:
Wer trägt Fahrtkosten zum Kind?
Der Kindsvater könnte einem Umzug des Kindes widersprechen. Du schaffst diese große Distanz und ich kann verstehen dass der KV Kosten für den Umgang ersetzt haben möchte.
Grundsätzlich hat er kein Recht den Unterhalt zu kürzen. Er könnte aber wie gesagt darauf bestehen dass zumindest das Kind nicht so weit weg zieht. Ich an Deiner Stelle wäre froh - wenn mir der Umzug wirklich wichtig wäre - dass der KV generell nicht im Weg strht und würde eine Vereinbarung (schriftlich natürlich) mit ihm treffen. Würde dies aber nicht über die Unterhaltszahlungen machen, weil ich die Gefahr sehen würde dass er dann weniger zahlt UND aufgrund der Distanz den Umgang nicht wahrnimmt.
Ich würde ihm vorschlagen das Kind z.B. zu bringen oder bei Umgang das entsprechende Geld wieder an ihn auszuzahlen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 26.02.2014, 07:46
Antwort auf:
Wer trägt Fahrtkosten zum Kind?
Hallo,
da Du die Entfernung schaffst, könnte er eine Neuberechnung des Kindesunterhaltes über das Jugendamt oder den Anwalt einfordern. Er müßte dann darlegen wie oft er vom Umgang Gebrauch macht und was für einen Mehraufwand er durch den Umzug (z. B. Fahrtkosten, Übernachtungskosten) hat. Dann wird in vielen Fällen bei Gericht entschieden, dass er weniger Kindesunterhalt zahlen muss. Von sich aus darf er einen betitelten Kindesunterhalt jedoch nicht kürzen.
Er hätte die weitere Möglichkeit, das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu beantragen, damit die Kinder im gewohnten Umfeld bleiben.
von
EvaMaria1977
am 26.02.2014, 09:42
Antwort auf:
Wer trägt Fahrtkosten zum Kind?
Natürlich darf er das nicht abziehen.
Aber wenn Du die Entfernung schaffst dann gehe ich davon aus , dass Du ihm auch den Mehraufwand ersetzt.
Immerhin muss er dann über 4000 Kilometer im Monat ! fahren.
Oder übernimmst Du die Fahrten ?
von
Sternenschnuppe
am 26.02.2014, 13:40
Antwort auf:
Wer trägt Fahrtkosten zum Kind?
Hallo ziehst du weg? Dann schaffst du die Entfernung und die höheren kosten. Das kann er durchsetzen
von
CKEL0410
am 26.02.2014, 15:45
Antwort auf:
Wer trägt Fahrtkosten zum Kind?
1. Grundsätzlich trägt der Umgangsberechtigte die Kosten des Umgangs.
2. Wenn du eine große Entfernung "verschuldet" hast, dann hat er Chancen dass du gerichtlich zur Übernahme von Fahrtkosten verdonnert wirst. Wenn er allerdings dem Umzug zugestimmt hat bzw. sich nicht dagegen gewehrt hat... siehe 1.
3. Verrechnen kann er die Kosten durch Kürzung des Unterhalts auf keinen Fall!
Wenn überhaupt, dann kompensierst du ihn. Wär ja auch schön doof, so einer Regelung zuzustimmen - was ist wenn er einfach nicht mehr kommt, keine Umgangskosten entstehen und er zahlt trotzdem weniger Unterhalt?
von
Pamo
am 26.02.2014, 18:01
Antwort auf:
Wer trägt Fahrtkosten zum Kind?
Danke fuer die zahlreichen Antworten.
Ich bin gern bereit, ihm das Geld zu geben, wenn er sein Kind auch besuchen kommt. Uebernachten u. verpflegt wuerde er bei mir oder meiner Familie und haette da keine Kosten.
Wie einige auch schrieben, finde ich es so sinnvoller, was, wenn er doch nicht mehr kommt?
Danke Euch!
von
Lubi
am 27.02.2014, 20:58
Antwort auf:
Wer trägt Fahrtkosten zum Kind?
Dann setzt darüber doch eine Vereinbarung auf.
Und überlege Dir auch wie der Umgang genau aussehen kann.
Nur besuchen ist zu kurz gedacht.
Er wird das Kind mitnehmen früher oder später und dann an einem Besuchswochenende 2200 Kilometer bewältigen müssen.
Kannst Du das finanzieren ?
von
Sternenschnuppe
am 27.02.2014, 21:45