Guten Tag Frau Bader,
Meine schwangere Frau arbeitet als Grundschullehrerin. Bei der letzten Blutuntersuchung wurden erhöhte Risikowerte für eine Rötel-Erkrankung festgestellt, so daß sie ein Beschäftigungsverbot für erforderlich hält, gerade angesichts des Risikos im täglichen Umgang mit den kleinen Schulkindern. Laut FÄ muss dieses Beschäftigungsverbot vom AG ausgestellt werden - dieser aber behauptet genau das Gegenteil. Wir drehen uns etwas im Kreise - was tun? Mir ist auch nicht ganz klar, ob es sich in diesem speziellen Fall um ein individuelles oder allgemeines BV handeln würde.
Vielen Dank!
von
Gooner
am 19.12.2011, 14:30
Antwort auf:
Wer stellt Beschäftigungsverbot aus?
Hallo,
ich denke der Ag.
http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/faq/faqmuschg/mutterschutz-kinderbetreuungseinrichtungen.pdf
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 20.12.2011
Antwort auf:
Wer stellt Beschäftigungsverbot aus?
Entschuldigung, unklar ausgedrückt:
"so daß sie ein Beschäftigungsverbot für erforderlich hält"
sie = Fachärztin
von
Gooner
am 19.12.2011, 14:32
Antwort auf:
Wer stellt Beschäftigungsverbot aus?
Also ich denke dass die Schule das BV ausstellen muss. Ist zumindest bei Erzieherinnen so, dass wenn die nicht über den nötigen Impfschutz verfügen von ihrem Arbeitgeber ein BV ausgestellt bekommen.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 19.12.2011, 14:49