Wer stellt Beschäftigungsverbot aus?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Wer stellt Beschäftigungsverbot aus?

Guten Tag Frau Bader, Meine schwangere Frau arbeitet als Grundschullehrerin. Bei der letzten Blutuntersuchung wurden erhöhte Risikowerte für eine Rötel-Erkrankung festgestellt, so daß sie ein Beschäftigungsverbot für erforderlich hält, gerade angesichts des Risikos im täglichen Umgang mit den kleinen Schulkindern. Laut FÄ muss dieses Beschäftigungsverbot vom AG ausgestellt werden - dieser aber behauptet genau das Gegenteil. Wir drehen uns etwas im Kreise - was tun? Mir ist auch nicht ganz klar, ob es sich in diesem speziellen Fall um ein individuelles oder allgemeines BV handeln würde. Vielen Dank!

von Gooner am 19.12.2011, 14:30



Antwort auf: Wer stellt Beschäftigungsverbot aus?

Hallo, ich denke der Ag. http://www.arbeitsschutz-sachsen.de/faq/faqmuschg/mutterschutz-kinderbetreuungseinrichtungen.pdf Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2011



Antwort auf: Wer stellt Beschäftigungsverbot aus?

Entschuldigung, unklar ausgedrückt: "so daß sie ein Beschäftigungsverbot für erforderlich hält" sie = Fachärztin

von Gooner am 19.12.2011, 14:32



Antwort auf: Wer stellt Beschäftigungsverbot aus?

Also ich denke dass die Schule das BV ausstellen muss. Ist zumindest bei Erzieherinnen so, dass wenn die nicht über den nötigen Impfschutz verfügen von ihrem Arbeitgeber ein BV ausgestellt bekommen. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.12.2011, 14:49



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