Ich habe gehört, dass seit neuestem der ARBEITGEBER das Beschäftigungsverbot aussprechen muss??
Stimmt das??
Bei meiner letzten Schwangerschaft hat meine Frauenärztin ein Schreiben aufgesetzt. Ist das jetzt anders?
Ich möchte eigentlich nicht meine gesamte Vorgeschichte meinem Arbeitgeber erzüählen, damit dieser mir ein BV erteilt... . (vom Arbeitsplatz an sich geht keine Gefährdung aus, ich habe aber aus mehreren Gründen wieder eine Risikoschwangerschaft)
Herzlichen Dank!
Cosi
von
Cosi2009
am 11.01.2012, 13:50
Antwort auf:
Wer spricht Beschäftigungsverbot aus?
Hallo,
es kommt darauf an, ob es ein allgemeines BV ist (also eines von den Fällen, die im § 4 MuSchG genannt sind (http://dejure.org/gesetze/MuSchG/4.html), das spricht der Ag aus, oder ob es sich um ein indiv. BV handelt, dann ist der FA zuständig.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.01.2012
Antwort auf:
Wer spricht Beschäftigungsverbot aus?
das gibt es schon länger!
wenn du z.b. in einem labor arbeitest darf man viele sachen nicht machen und somit kann der ag einen nicht mehr beschäftigen und dann kommt es zum bv!
kann der ag dich aber anders einsetzen musst du eine andere tätigkeit ausüben die z.b. nicht gefährlich ist.
z.b. zahnarzthelferinnen,die dürfen nicht mehr am stuhl arbeiten,können aber an der anmeldung eingesetzt werden,wenn das nicht gehen sollte muss der ag ein bv austellen!
von
CKEL0410
am 11.01.2012, 14:26
Antwort auf:
Wer spricht Beschäftigungsverbot aus?
Wenn es um eine Risikoschwangerschaft geht, dann spricht IMMERNOCH der FA das BV aus. Der AG kann nur auch ein BV aussprechen wenn aufgrund der Bedingungen am Arbeitsplatz seiner ansicht nach eine Schwanger generell gefährdet ist.
LG Sabine
Mitglied inaktiv - 11.01.2012, 18:09
Antwort auf:
Wer spricht Beschäftigungsverbot aus?
Hallo CKEL0410 und SEAGLD,
vielen Dank für die raschen Antworten!
Hätte ich auch sehr verquer gefunden, wenn der AG das Beschäftigungsverbot hätte aussprechen *müssen*...
Cosi
von
Cosi2009
am 11.01.2012, 18:45