Frage: Wer muss zahlen?

Sehr geehrte Damen und Herren.. Meine Freundin ist schwanger und im Beschäftigungsverbot... Ihre Firma Insolvent... bekam schon 3 Monate insolvenzausfallgeld dannach 2 Monate weiter Lohn. Darunter auch ein Monat mutterschaftslohn. Noch keine Kündigung . Da Büro teilte mit das sie nicht mehr zuständig wären. Nun zum Insolvenzverwalter... der stellte sie nun frei von der Arbeit zum 21.11. ( eigentlich ja Unsinn). Bis zu diesem Tag bekam sie Geld... nun sagte der Insolvenzverwalter er könne nicht weiter zahlen..!!! Aber es wurde doch immer U2 gezahlt ... er sagte sie solle zum Arbeitsamt...dort bekäme sie aber nur 67 % Wer muss hier nun zahlen...???

von Lexsax am 17.12.2018, 15:09



Antwort auf: Wer muss zahlen?

Hallo, Ihre Freundin hat Anspruch auf Insolvenz-Geld für die letzten drei Monate vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Hierbei ist unerheblich, dass ein Beschäftigungsverbot besteht, d.h. Insolvenzgeld wird auch während des Beschäftigungsverbotes gezahlt. Ich hab jetzt nicht ganz verstanden, wie der Stand ist und wann das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist. Wenn die drei Monate Insolvenz- Geld vorbei sind, würden sie doch auch keine Leistungen mehr erhalten, wenn sie nicht schwanger wär. Sie würde ja dann, wenn sie jetzt weiter Ansprüche hätte, bessergestellt werden. Von der Agentur für Arbeit bekommen Sie normalerweise Leistungen. Nicht aber, wenn es sich um ein individuelles allgemeines Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt handelt, denn dann steht sie dem Arbeitsmarkt de facto nicht zur Verfügung. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.12.2018



Antwort auf: Wer muss zahlen?

Wenn die Beschäftigung wegen Insolvenz nicht mehr möglich ist, dann kann das Beschäftigungsverbot über die Umlage 2 auch nicht mehr geltend gemacht werden. Die ersetzt nämlich keine Lohnzahlungen, die wegen Insolvenz ausfallen. Der Insolvenzverwalter muss die Kündigung über die Behörde beantragen. Hoffentlich hat die Freundin sich sofort, als sie von der Insolvenz erfuhr, beim Arbeitsamt gemeldet!? Das hätte sie tun müssen. Die Frage "wer muss zahlen"? ist eigentlich die falsche Frage. Im Falle, dass sie kein Einkommen hat, ist der Kindsvater ihr gegenüber unterhaltspflichtig. Und sie soll sich umgehend beim Arbeitsamt melden.

Mitglied inaktiv - 17.12.2018, 16:35



Antwort auf: Wer muss zahlen?

Aber der Insolvenzverwalter zahlt ja für die noch nicht gekündigten beschäftigen erstmal Krankenkassenbeiträge weiter ( also auch U2) ??? Hat ja nach Insolvenz Eröffnung bis zur Freistellung... keine Kündigung) noch Lohn bekommen...!!!!

von Lexsax am 17.12.2018, 16:58



Antwort auf: Wer muss zahlen?

1. Umgehend zum Arbeitsamt gehen! 2. Kontakt aufnehmen mit der Aufsichtsbehörde für Mutterschutz.

Mitglied inaktiv - 17.12.2018, 17:13



Antwort auf: Wer muss zahlen?

1. Amt.. haben wir!! Beschäftigungsverbot!! — nicht vermittelbar—- willkommen Hartz 4 2. Aufsichtsbehörde: entscheidet nur über Kündigung... mehr nicht... auch gemacht!!! Wo ist der Schutz für werdende Mütter???

von Lexsax am 17.12.2018, 18:25



Antwort auf: Wer muss zahlen?

Warum hat sie denn ein BV? Wegen der Arbeit? Oder vom Arzt ein individuelles? Wenn wegen der Arbeit, das aufheben lassen vom AG oder IV. Wenn sie eh freigestellt ist wegen der Insolvenz, braucht es ja kein BV. Wenn vom Arzt, dann konkretisieren lassen. Eigentlich müssen die zahlen, schieben den Buhmann dann aber gerne an die Krankenkasse weiter.

von Felica am 17.12.2018, 18:56



Antwort auf: Wer muss zahlen?

Ja ein individuelles... vom Arzt schon vor Insolvenz... Sie ist ja noch ungekündigt... Krankenkasse zahlt nicht direkt an sie Insolvenzverwalter sagt einfach... keine Masse da...!! Obwohl er es 1:1 zurück bekäme von der Kasse!!

von Lexsax am 17.12.2018, 19:07



Antwort auf: Wer muss zahlen?

Hallo, Im BV darf sie weder besser noch schlechter gestellt werden, wie wenn sie arbeiten würde. Würde sie aktuell Geld erhalten? Bekommen ihre Kollegen was? Wenn sie als einzige Geld bekommen würde, hätte sie ja einen Vorteil... LG luvi

von luvi am 17.12.2018, 19:55



Antwort auf: Wer muss zahlen?

Wenn der Betrieb insolvent ist und niemand mehr dort arbeitet, dann gibts auch keine Lohnfortzahlung über die U2. Dann darf die Kasse das nicht mehr erstatten. Ihr solltet euch mal auf die Socken machen, und dem Insolvenzverwalter Druck machen, dass er die Kündigung über die Aufsichtsbehörde einleitet.

Mitglied inaktiv - 17.12.2018, 20:45



Antwort auf: Wer muss zahlen?

Auf die Socken machen... bin in einer Woche 1500 Kilometer gefahren alles abgeklappert... Insolvenzverwalter ist nie persönlich da!! Die haben ja erst gezahlt... und jetzt nicht mehr... und ja werdende Mütter sind besser geschützt... kommt ja nicht drauf an ob die u2 gezahlt wird... sondern wurde.. für solche Fälle... aber jetzt ist sie nicht mal gleich gut dran... wie die anderen— siehe Hartz vier... ist das besser???

von Lexsax am 17.12.2018, 23:28